BerlinMitte

Ungleichbehandlung bei Hundesteuer in Berlin: Rentner befreit, Pensionsempfänger ausgeschlossen

Pensionsbezieher zahlen Hundesteuer: Berlin spart viel Geld

In Berlin gibt es eine Ungleichbehandlung bei der Hundesteuer. Rentner können sich von der Zahlung befreien lassen, während Pensionäre keine Möglichkeit dazu haben. Diese Regelung sorgt dafür, dass das Land Berlin jährlich Zehntausende von Euro einspart. Dies geht aus einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion an den Senat hervor.

Das Hundesteuergesetz in der Hauptstadt ermöglicht eine Steuerbefreiung für Hundehalter, die Renten beziehen. Die Höhe der Renteneinkünfte spielt dabei keine Rolle. Beamte, die eine Pension beziehen, sind allerdings von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.

Im letzten Jahr wurden insgesamt 8255 Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer gestellt. Davon entfielen 4102 Anträge auf Rentner. Die Finanzverwaltung schätzt, dass etwa 1500 Hundehalter, die Pensionsbezüge erhalten, ebenfalls einen Antrag stellen würden. Würde diesen Anträgen stattgegeben, würde dies jährliche Mindereinnahmen von rund 200.000 Euro bedeuten.

Die Ungleichbehandlung wird von der Finanzverwaltung damit begründet, dass eine Ausweitung der Steuerbefreiung auf Pensionäre unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte dem eigentlichen Zweck der Steuerbefreiung widersprechen würde. Die Steuerbefreiung soll Personen helfen, für die die Kosten der Hundehaltung und die Steuerzahlungen eine echte finanzielle Belastung darstellen.

Die durchschnittliche Pension in Deutschland belief sich im Jahr 2021 laut Statistischem Bundesamt auf 3160 Euro brutto im Monat. Dieser Betrag rechtfertigt aus Sicht der Finanzverwaltung keine Steuerbefreiung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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