BerlinMülheim an der Ruhr

Studie enthüllt Mängel: Nur 20% der beliebtesten deutschen Webshops sind barrierefrei

Barrierefreie Webshops für mehr Inklusion

In der digitalen Welt kommt es immer häufiger vor, dass Webshops nicht barrierefrei sind. Eine kürzlich veröffentlichte Studie, die von Google, der Förderorganisation „Aktion Mensch“ und der Stiftung Pfennigparade in Berlin durchgeführt wurde, hat ergeben, dass nur 20 Prozent der beliebtesten deutschen Webshops teilweise barrierefrei sind – ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, als noch 25 Prozent der Shops barrierefrei waren.

Barrierefreiheit im Online-Handel betrifft viele Menschen, insbesondere die 7,8 Millionen Menschen in Deutschland mit anerkannter Schwerbehinderung, darunter etwa 350.000 Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung.

Die Studie untersuchte 71 beliebte Online-Shops und fand heraus, dass nur 15 Websites über die Tastatur bedient werden konnten, was für viele Menschen mit Behinderungen eine Grundvoraussetzung für die Nutzung darstellt. Darüber hinaus fehlt es den meisten getesteten Webseiten an einem sichtbaren Tastaturfokus, was es Menschen mit Sehbehinderungen erschwert, das aktuelle Element zu erkennen.

Eine Vielzahl von Webshops hat zudem Probleme mit niedrigen Kontrasten, die die Lesbarkeit von Texten und die Identifizierung wichtiger Symbole beeinträchtigen. Unlogische Tab-Reihenfolgen machen es für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen schwer, sich durch die Seiten zu navigieren und Produkte auszuwählen. Hinzu kommen hinderliche Inhalte wie Banner oder Cookie-Hinweise, die oft den Hauptinhalt der Webseite verdecken und nicht einfach geschlossen werden können.

Die Studie wurde von geschulten Testerinnen und Testern mit verschiedenen Beeinträchtigungen durchgeführt und vom Bundesamt für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) überwacht.

Christina Marx, die Sprecherin der Aktion Mensch, betonte die Notwendigkeit, digitale Barrieren abzubauen, da es bald keine Ausreden mehr geben wird. Viele Unternehmen riskieren potenzielle Kundinnen und Kunden auszuschließen, wenn ihre Webseiten nicht barrierefrei sind. Es liegt also im Interesse der Unternehmen, dies zu ändern, da eine barrierefreie Gestaltung allen zugutekommt.

Es steht außerdem fest, dass der Online-Handel gemäß der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit in einem Jahr barrierefrei sein muss. Die Richtlinie fordert die Mitgliedsstaaten auf, den gesamten Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten, um Inklusion und Zugänglichkeit zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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