Am Montag, den 10. März 2025, werden an elf deutschen Flughäfen Warnstreiks ausgerufen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen werden. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste aufgerufen, den gesamten Tag über ihre Arbeit niederzulegen. Laut Remszeitung wird erwartet, dass über 3400 Flüge ausfallen, was etwa 510.000 Reisende betrifft.
Der 24-Stunden-Streik beginnt am Montag um 00:00 Uhr und endet um 23:59 Uhr. An einzelnen Flughäfen wie Köln/Bonn, Düsseldorf und Leipzig/Halle sind abweichende Startzeiten vorgesehen, so dass zum Beispiel am Flughafen Düsseldorf die Arbeitsniederlegung bereits um 2 Uhr beginnt. Der Flughafen München, der mit den schwerwiegendsten Auswirkungen rechnet, plant voraussichtlich die Annulierung der Mehrheit seiner 820 Flüge.
Betriebseinschränkungen an wichtigen Flughäfen
Die betroffenen Flughäfen umfassen unter anderem München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig/Halle. Insbesondere am Flughafen Berlin werden alle Flüge für Montag gestrichen, während Frankfurt mit massiven Beeinträchtigungen rechnet und Fluggäste davon abrät, den Flughafen zu besuchen. Auch der Flughafen Hamburg hat 284 Flüge geplant, muss jedoch mit zahlreichen Beeinträchtigungen rechnen.
Die genauen Auswirkungen am Flughafen Stuttgart werden mit einem teilweisen Betrieb von 177 Flügen eingeschätzt. Leipzig/Halle erwartet 13 Ankünfte und 14 Abflüge, wobei am Dienstag möglicherweise weitere Störungen auftreten können. Der Flughafen Hannover plant keinen regulären Flugbetrieb, und am Flughafen Dortmund wird mit der Streichung aller Flüge gerechnet.
Rechte der Reisenden bei Flugausfällen
Wichtig für die Reisenden ist, dass sie sich über ihre Flüge informieren und direkt bei ihrer Airline nachfragen. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gibt Fluggästen Ansprüche auf Alternativbeförderung im Falle von Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden. Anders als bei „außergewöhnlichen Umständen“, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, wie etwa schlechtem Wetter, können Verspätungen, die durch einen Streik verursacht werden, zu unterschiedlichen Ansprüchen führen.
Laut MDR sind Fluggesellschaften in der Regel von ihrer Entschädigungspflicht befreit, wenn ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt. Dies ist bei externen Streiks, wie denen des Flughafenpersonals, oftmals der Fall. Dennoch gibt es Urteile, die besagen, dass Airlines unter Umständen dennoch für Ersatzbeförderung und Betreuung der Fluggäste verantwortlich sind. Reisende haben Anspruch auf Verpflegung sowie Unterkunft bei längeren Wartezeiten.
Im Vorfeld des Streiks sollten Reisende alternative Transportmittel in Betracht ziehen. Mögliche Alternativen umfassen Zug, Fernbus, Fahrgemeinschaften, Mitfahrgelegenheiten, Mietwagen, Taxi oder Fähren, um ihre Reisefortsetzung sicherzustellen. Eine rechtzeitige Informationssuche und gegebenenfalls rechtliche Beratung sind unerlässlich, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
In Anbetracht der Situation ist es für Reisende ratsam, sich gut vorzubereiten und alle möglichen Optionen zu prüfen, um stressfrei durch den bevorstehenden Reisechaos zu navigieren.