Am 3. Februar 2025 stehen die Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl in vollem Gange. Die Tagesspiegel berichtet, dass die Stimmzettel voraussichtlich bis zum 5. Februar zur Verfügung stehen werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt umgehend nach dem Erhalt der Stimmzettel, wobei zunächst die Unterlagen nach Übersee, ins europäische Ausland und an im Ausland stationierte Bundeswehrsoldaten verschickt werden.
Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen wurde von sechs auf zwei Wochen verkürzt. Tim Richter, der Wahl-Stadtrat, empfiehlt, die ausgefüllten Wahlbriefe direkt in die Briefkästen des Bezirksamts einzuwerfen, die sich am Rathaus Zehlendorf und am Rathaus Steglitz befinden. Ab dem 10. Februar können die Bürger auch in den Rathäusern wählen.
Wichtige Informationen zur Briefwahl
Für die Briefwahl sind eine Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich, wie etwa ein Führerschein oder ein Schwerbehindertenausweis. In Steglitz und Zehlendorf haben die Briefwahlstellen verlängerte Öffnungszeiten von Montag bis Samstag, jeweils von 7 bis 19 Uhr. Die Standorte sind das Rathaus Steglitz an der Schloßstraße 37, 3. Etage, Raum 301, sowie das Rathaus Zehlendorf im alten BVV-Saal, Kirchstraße 1-3, der über die Martin-Buber-Straße barrierefrei zugänglich ist.
Zusätzlich wird das Bezirksamt Informationsplakate an verschiedenen Einrichtungen und Veranstaltungsorten im Bezirk verteilen. Tim Richter hebt hervor, dass es ratsam ist, die Randzeiten frühmorgens zu nutzen, um Wartezeiten zu vermeiden. Nur wahlberechtigte Personen aus Steglitz-Zehlendorf dürfen dort ihre Stimmen abgeben, und er versichert, dass die Vorbereitungen für die Wahl planmäßig verlaufen.
Bedeutung der Briefwahl
Diese Wahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden. Die Wahl erfolgt vor dem Hintergrund eines vorgezogenen Wahltermins, der durch den Verlust der Regierungskoalition und eine politische Pattsituation erforderlich wurde. Insgesamt können rund 61 Millionen Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen, entweder per Briefwahl oder im Wahllokal. Experten erwarten, dass die Briefwahl eine zentrale Rolle spielen wird, insbesondere da der Anteil der Briefwähler in den vergangenen Wahlen kontinuierlich gestiegen ist, wie die bpb feststellt.
Interessierte Wähler können den Antrag auf Briefwahlunterlagen persönlich, schriftlich oder online stellen. Der Antrag muss bis zum 21. Februar 2025, um 18 Uhr, eingereicht werden, wobei in Ausnahmefällen auch eine Antragstellung bis zum Wahltag möglich ist. Bereits ab dem 13. Januar 2025 werden Wahlscheine ausgestellt und die Stimmzettel voraussichtlich ab Ende Januar verfügbar sein.
Wahlbeteiligung im Wandel
Laut der bpb lag die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 bei 76,4 %. Dies stellt einen Anstieg dar, der zum dritten Mal in Folge zu verzeichnen ist. Der Rückgang der Wahlbeteiligung war in den vergangenen Jahren spürbar, mit dem tiefsten Wert von 70,8 % im Jahr 2009 und der höchsten Beteiligung von 90,8 % im Jahr 1972.
Die Nutzung der Briefwahl hat sich seit ihrer Einführung 1957 gewandelt. Während der Anteil der Briefwähler 1957 nur 4,9 % betrug, lag dieser 2021 bereits bei 47,3 %, was 22.145.205 wahlberechtigten Personen entspricht, die ihre Stimme auf diesem Weg abgaben. Die Wahlbeteiligung und die Einschätzung der Briefwahl nehmen somit immer weiter zu, was auf eine sich verändernde Wahllandschaft hinweist.