Am 25. Januar 2025 hat die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin eine wesentliche Erhöhung des Preises für Anwohner-Parkausweise vorgeschlagen. Der aktuelle Jahrespreis von 10,20 Euro soll auf 160 Euro angehoben werden. Grund für diese Maßnahme sind die finanziellen Defizite der Bürgerämter, die aktuell Einnahmen von etwa 2 Millionen Euro generieren, jedoch Kosten von 7,2 Millionen Euro gegenüberstehen. So könnten durch die Preiserhöhung jährlich mindestens 25 Millionen Euro eingenommen werden, so die Einschätzung der SPD.
Die Resolution zur Preisänderung wurde während einer Klausurtagung der Fraktion in Dresden beschlossen. Da der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) ebenfalls eine Erhöhung der Gebühren befürwortet hat, jedoch keinen konkreten Betrag genannt hat, bleibt abzuwarten, wie die Koalitionsverhandlungen fortgeführt werden. Eine Einigung mit dem Koalitionspartner CDU steht bisher noch aus, was die Umsetzung des Vorschlags betrifft.
Zusätzliche Reformvorschläge
In Ergänzung zur Anwohnerparkgebühr schlägt die SPD auch vor, die Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen, was zusätzliche Einnahmen von rund 100 Millionen Euro pro Jahr zur Folge haben könnte. Weitere Überlegungen beinhalten die Einführung einer Vermögenssteuer für Vermögen ab zehn Millionen Euro. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey hat ebenfalls die Idee geäußert, einen höheren Preis von 365 Euro pro Jahr für größere Fahrzeuge einzuführen.
Die geplanten Reformen zielen darauf ab, strukturelle Defizite zu verringern, die laut Finanzsenator Stefan Evers (CDU) bei etwa zwei Milliarden Euro liegen. Der Haushalt Berlins hat ein Volumen von rund 40 Milliarden Euro. Um eine Überbuchtung des Budgets für die Jahre 2026 und 2027 zu vermeiden, sollen feste Budgets für die Ressorts zugewiesen werden. Eine bevorstehende Spitzenrunde der Koalition wird in der kommenden Woche Einfluss auf die genaue Budgethöhe nehmen.
Vergütungshöchstgrenzen für Vorstände
Die SPD-Fraktion plant zudem eine Begrenzung der Gehälter für Geschäftsführer und Vorstände von landeseigenen Unternehmen. Die vorgeschlagene Höchstgrenze für das Grundgehalt soll dem des Regierenden Bürgermeisters entsprechen, das für 2025 bei etwa 214.000 Euro liegt. Top-Gehälter sollen maximal fünfmal höher als der Durchschnittsverdienst der Belegschaft sein. Aktuell verdienen einige Manager von BVG, BSR und der Investitionsbank bis zu 400.000 Euro, was der Landesrechnungshof als übertrieben kritisiert hat, da diese weniger Risiko tragen als Führungskräfte in der Privatwirtschaft.
Die neuen Regelungen zur Vergütung sollen nur für neu bestellte Vorstände gelten, bestehende Verträge sind davon nicht betroffen. Um die Änderungen zu realisieren, sind Anpassungen mehrerer Gesetze notwendig, die von der CDU-Fraktion bisher nicht abgelehnt wurden, jedoch auch keine klare Zustimmung signalisiert haben.
Überblick über den Anwohnerparkausweis
Der Anwohnerparkausweis ist ein zentraler Bestandteil der Parkraumbewirtschaftung in Berlin. In den kostenpflichtigen Zonen ist das Parken nur mit einem solchen Parkausweis oder einem gebührenpflichtigen Parkschein erlaubt. Der Ausweis ist maximal zwei Jahre gültig und berechtigt nicht zu einem garantierten Parkplatz. Anwohner können pro Fahrzeug nur einen Parkausweis beantragen, und eine Verlängerung ist nicht möglich; ein neuer Antrag muss gestellt werden.
Die benötigten Unterlagen für die Antragstellung umfassen eine ausgefüllte und unterschriebene Antragsform, die Zulassungsbescheinigung Teil 1, und ein gültiges Personaldokument. Bei Verlust kann ein Ersatz beantragt werden, die Gebühren für die Ausstellung belaufen sich aktuell auf 20,40 Euro.
Für weitere Informationen können die Bürger auf die offizielle Seite der Stadt Berlin zugreifen, die die verschiedenen Dienstleistungen bezüglich des Anwohnerparkausweises detailliert erläutert: Berlin Service.
Für weitere Details zur aktuellen Debatte hat rbb24 umfassend berichtet, sowie auch Tagesspiegel.