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SPD-Parteimitglieder gegen Kürzungen im Bundeshaushalt 2025

SPD-Vorstand: Verbot des Mitgliederbegehrens zum Haushalt

Berlin (dpa) – Der Vorstand der SPD hat ein von linken Parteimitgliedern angestrebtes Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 als unzulässig erklärt. Dies wurde nach einer Sitzung des Parteipräsidiums bekannt gegeben. Die Entscheidung beruht auf einer Prüfung des Statuts der SPD, die ergab, dass ein solches Begehren, das die SPD-Bundestagsfraktion auffordert, einem Haushaltsgesetz unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen, juristisch nicht gestattet ist.

Forum DL21, eine linke Gruppierung innerhalb der Partei, hatte Mitte Juni beim Parteivorstand das Begehren eingereicht. Es zielt darauf ab, Kürzungen im Sozialbereich und anderen Schlüsselbereichen des Haushalts für 2025 zu verhindern. Das Begehren fordert, dass die Haushaltsansätze der betroffenen Ministerien im Vergleich zum Vorjahr beibehalten oder sogar erhöht werden sollen. Es betont die Notwendigkeit von Investitionen in soziale Bereiche, bezahlbaren Wohnraum, nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und Klimaschutz.

Unter dem Titel „Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investieren!“ wird im Begehren argumentiert, dass ein Sparhaushalt ökonomisch, ökologisch und demokratisch verheerende Folgen hätte. Die Partei appelliert an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, einem Bundeshaushalt nur unter den Bedingungen des Begehrens zuzustimmen.

Die Entscheidung des Vorstands, das Mitgliederbegehren abzulehnen, zeigt die Dynamik innerhalb der Partei und die Spannungen zwischen den unterschiedlichen politischen Strömungen. Es wirft auch ein Licht auf die Diskussionen um Partizipation und Einflussmöglichkeiten der Mitglieder auf politische Entscheidungsprozesse. Die Ablehnung könnte zu weiteren Debatten über die interne Demokratie und Transparenz innerhalb der SPD führen.

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