Das Bezirksamt Spandau hat beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie, Veranstaltungen und Warenausstellungen rückwirkend vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024 zu erlassen. Dieses Vorgehen soll den stark von der Corona-Pandemie und den wirtschaftlichen Belastungen durch den Ukraine-Konflikt betroffenen Branchen helfen. Der Berliner Senat empfahl diese Maßnahme, die nun lokal umgesetzt wird. Bezirksbürgermeister Frank Bewig betonte, dass dies eine wichtige Stütze für die Gastronomen und Veranstalter in Spandau sei, um ihnen den nötigen Spielraum zur Stabilisierung zu geben.
Betroffene Unternehmen können bis zum 18. Oktober 2024 einen formlosen schriftlichen Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt stellen, um eine Rückerstattung der Sondernutzungsgebühren zu beantragen. Dies gilt für Gastronomiebetriebe mit Außenflächen, Gewerbetreibende, die Waren im öffentlichen Raum ausstellen, und Veranstalter von Straßenfesten. Auch öffentliche Veranstaltungen, wie das Spandauer Altstadtfest und der Weihnachtsmarkt, fallen unter diese Regelung. Details zum Antragsprozess und weiteren Informationen sind im Bericht auf www.berlin.de zu finden.