Ab sofort müssen Bundestagskandidaten ihre private Adresse nicht mehr angeben. Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit der Kandidatinnen und Kandidaten zu erhöhen und sie vor potenziellen Gewalttaten oder politisch motiviertem Stalking zu schützen. In einer neuen Verordnung wird nun nur noch das Geburtsjahr und der Wohnort der Bewerber gefordert. Sollte im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt sein, dürfen die Kandidaten eine andere, erreichbare Adresse angeben. Allerdings reicht es nicht aus, lediglich ein Postfach anzugeben, um sich für die Kandidatur zu qualifizieren.
Die Grünen-Abgeordnete Misbah Khan betont, dass die alte Regelung, die eine Offenlegung der Privatadresse erforderte, eine unnötige Hürde und ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellte. Diese Veränderungen in der Bundeswahlordnung sind ein wichtiger Schritt, insbesondere in Anbetracht des Anstiegs rechtsextremer Straftaten. Zudem ist eine geplante Reform des Bundesmeldegesetzes in Arbeit, die unter anderem die Auskunftssperre von zwei auf vier Jahre verlängern soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, besonders gefährdete Personen besser vor Angriffen zu schützen, wie in einem aktuellen Bericht von www.sueddeutsche.de berichtet.