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Rentenerhöhung für Witwen und Witwer ab Juli 2024: Neue Regelungen im Überblick

Die Witwen- und Witwerrenten unterliegen ab dem 1. Juli 2024 bedeutenden Änderungen. Die bevorstehenden Anpassungen betreffen rund 21 Millionen Rentner, die eine Erhöhung von 4,57 Prozent erwarten dürfen. Innerhalb dieses Betrags fallen etwa fünf Millionen Witwen und Witwer, die zukünftig 39,32 Euro im Gegensatz zum aktuellen Rentenwert von 37,60 Euro erhalten werden. Ein zusätzlicher Zuschlag von 7,5 Prozent wird ebenfalls gewährt, sofern der verstorbene Ehepartner keine eigene Rente bezog.

Eine wesentliche Neuerung betrifft den unbelasteten Verdienst, der nun auf 1.038 Euro netto angehoben wird. Hinterbliebene, die monatlich bis zu 1.730 Euro brutto verdienen, können die Rente beanspruchen. Diese Grenze gilt auch für diejenigen, die bereits Renten- oder Immobilieneinkünfte beziehen, jedoch das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Bei höherem Einkommen bleibt der Anspruch bestehen, wobei die Höhe entsprechend reduziert wird. Der Freibetrag für Kinder in der Einkommensanrechnung steigt ebenfalls auf 220,19 Euro.

Die Diskussion über die Abschaffung der Hinterbliebenenrente wurde im vergangenen Jahr aufgrund von Haushaltslücken angestoßen. Dennoch lehnte die Bundesregierung diesen Vorschlag deutlich ab. Befürworter der Beibehaltung argumentierten, dass die aktuelle Regelung die finanzielle Absicherung von alleinstehenden Beitragszahlern unterstützt und insbesondere einen Beitrag zur finanziellen Sicherheit von Witwen leistet. Experten und Politiker kritisierten den Vorschlag zur Abschaffung aufgrund seiner Auswirkungen auf vor allem weibliche Empfänger von Hinterbliebenenrenten. Die Debatte wird fortgesetzt, während die Regierung eine klare Position zugunsten der Beibehaltung der Hinterbliebenenrente einnimmt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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