In Berlin ist die Erkältungszeit angebrochen, und das betrifft vor allem Eltern mit kleinen Kindern. Das Kinderkrankengeld bietet eine finanzielle Unterstützung für jene, die aufgrund der Erkrankung ihres Kindes nicht arbeiten können. Die Krankenkassen zahlen in der Regel 90 Prozent des Nettoeinkommens an gesetzlich versicherte Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben. Wichtig ist, dass das erkrankte Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist und noch unter zwölf Jahren alt ist. Für schwerbehinderte Kinder gelten allerdings keine Altersgrenzen. Kümmerer wie Adoptiveltern oder Großeltern haben ebenfalls Anspruch auf diese Unterstützung.
Für 2024 und 2025 können Eltern pro gesetzlich versichertem Kind insgesamt 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehende dürfen sogar bis zu 30 Tage je Kind in Anspruch nehmen. Bei schwerst erkrankten Kindern, die palliativmedizinisch betreut werden, gibt es keine zeitliche Begrenzung der Leistung. Die dafür benötigten Nachweise müssen über einen Kinderarzt an die Krankenkasse übermittelt werden. Neu ist auch, dass Eltern, die zusammen mit ihrem Kind im Krankenhaus sein müssen, während der gesamten Dauer der Mitaufnahme Kinderkrankengeld beziehen können, was eine gewisse Erleichterung für betroffene Familien darstellt. Weitere Details zum Thema können hier nachgelesen werden.