Jürgen Friese, ein 55-jähriger Obdachloser, kämpft seit seiner Obdachlosigkeit im Mai 2024 um einen sicheren Schlafplatz. Zuvor war er in der Gastronomie tätig, wo ihm sein Arbeitgeber eine Unterkunft stellte. Nun verkauft er selbstgestrickte Hausschuhe vor einem Kaufland, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, während er in der Kälte ohne warmen Schlafplatz auskommt. Sein Antrag auf Mietkostenübernahme beim Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte wurde abgelehnt, weil die Mietkosten für eine Einzimmerwohnung um 29,50 Euro über dem als angemessen eingestuften Betrag liegen. Dies berichtet der Nordkurier.

Der Antrag von Friese wurde erstmals am 17. Dezember 2024 eingereicht, nachdem er sich bei der „Modernen Wohnungsbaugenossenschaft Neustrelitz“ registriert hatte. Am 19. Dezember 2024 leitete die Genossenschaft ein Wohnungsangebot an das Jobcenter weiter. Als er am 7. Januar 2025 über die Ablehnung der Mietkostenübernahme informiert wurde, versuchte Friese, den Mietpreis um 29,50 Euro zu senken. Sein Versuch blieb jedoch erfolglos, und die Wohnung wurde an einen anderen Bewerber ohne Preisnachlass vermietet. Der Wohnungsmarkt in Neustrelitz ist angespannt, und kleine Wohnungen sind schnell vermietet.

Regeln zur Mietkostenübernahme

Das Jobcenter hat festen Richtlinien zur Übernahme von Mietkosten. Diese Regeln sehen vor, dass im Falle von unangemessenen Mietbeträgen die Kosten auf ein akzeptables Niveau gesenkt werden müssen. Dies kann beispielsweise durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung oder durch Untervermietung erfolgen. Die Bundesagentur für Arbeit informiert darüber, dass der Mietvertrag für eine neue Unterkunft erst nach einer Abstimmung mit dem zuständigen Jobcenter unterschrieben werden darf.

Die angegebene Maximalmiete für Neustrelitz liegt bei 355,50 Euro für die Bruttokaltmiete. Trotz der Unterstützung durch das Jobcenter, welches bei Obdachlosenanträgen vorrangig handelt, bleibt der Bedarf an umfassender Unterstützung angesichts eines Anstiegs der Menschen, denen Obdach- oder Wohnungslosigkeit droht, laut der Ordnungsamtsleiterin Sylke Drobek unverändert hoch.

Preisanpassungen und Richtlinien

Im Rahmen des Bürgergeldes übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Diese richtet sich nach der jeweiligen Region und den lokalen Mietobergrenzen. Aktuelle Informationen dazu sind in einer Tabelle auf der Website Bürger-Geld zusammengefasst. Beispielsweise liegt die Mietobergrenze in Berlin für eine Person bei 449 Euro, während sie in München bei 849 Euro beträgt.

Die Angemessenheit der Mieten wird vor dem Abschluss eines Mietvertrags überprüft. Für Bezieher von Bürgergeld gilt, dass im ersten Jahr der Leistungsbezüge eine Karenzzeit existiert, in der die Angemessenheit der Miete nicht geprüft wird. Diese Karenzzeit endet für alle, die seit dem 1. Januar 2024 das Bürgergeld beziehen, am 1. Januar 2025.