Neukölln

Untersuchungsausschuss Neukölln: Rechtsmittel gegen Landgericht – Rechtsstreit um Aktenzugang

Der Untersuchungsausschuss zur rechten Anschlagsserie in Neukölln plant, rechtliche Schritte gegen das Berliner Landgericht einzulegen, da dieses die Herausgabe von Akten verweigert. Die Neonazis Sebastian T. und Tilo P. wurden vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen, obwohl sie Verdächtige in der rechten Anschlagsserie sind. Der Ausschussvorsitzende Vasili Franco kritisiert zudem das Bundesministerium für Inneres (BMI) für die Nichtbeantwortung von Anfragen seit der Wiederholungswahl im Mai 2023.

Ohne Zugang zu den Akten kann der Untersuchungsausschuss seinen Auftrag nicht erfüllen, betonte Franco. Er sieht das Klärungsinteresse des Ausschusses genauso wichtig wie die Arbeit der Strafjustiz. Die Abgeordneten planen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um die Aktenfreigabe zu erwirken, obwohl die Zeit knapp ist, da die Beweisaufnahme bis Anfang 2025 abgeschlossen sein muss.

Die rechte Anschlagsserie in Neukölln umfasst laut den Behörden mindestens 72 rechte Straftaten, darunter 23 Brandanschläge. Aktuell untersucht der Ausschuss den ungeklärten Mord an Burak Bektaş und den Mord an Luke Holland. Der Fall Rolf Z., der 2016 wegen Mordes verurteilt wurde, wird ebenfalls näher betrachtet. Die Abgeordneten betonen die Notwendigkeit, die Frage der Aktenfreigabe juristisch zu klären, auch für zukünftige Untersuchungsausschüsse.

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