Kriminalität und JustizNeukölln

Untersuchung des U-Ausschusses zu rechtsextremen Brandanschlägen: Gerichtsverweigerung und politischer Druck.

Die Handlungen des Gerichts in Bezug auf den Fall rechtsextremer Angriffe haben zu einer Klage seitens des parlamentarischen Ausschusses geführt. Zwei Personen, die mit rechtsextremen Kreisen in Verbindung stehen, sollen im Herbst vor Gericht gestellt werden. Jedoch weigert sich das Gericht derzeit, die relevanten Akten der Polizei und des Staatsanwalts freizugeben. Obwohl diese Männer in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund mangelnder Beweise von Brandanschlägen freigesprochen wurden, wurden sie dennoch wegen der Zerstörung von Eigentum verurteilt.

Franco, der Vorsitzende des Ausschusses, bestreitet jegliche Einmischung in die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden. Es ist Teil der Pflicht des Parlaments, die Maßnahmen der Polizei und des Staatsanwalts zu überprüfen. Kritik wird auch am Bundesministerium des Innern geäußert, da es nicht angemessen auf Anfragen des Ausschusses reagiert hat. Diese Vernachlässigung der parlamentarischen Arbeit wird als bedenklich erachtet, und es wird erwogen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Seit 2022 hat der parlamentarische Ausschuss untersucht, ob die Polizei und Staatsanwaltschaft Fehler bei den Ermittlungen zu rechtsextremen Brandanschlägen und Verleumdungen in Neukölln zwischen 2012 und 2019 gemacht haben. Über 70 Fälle dieser Art wurden seit 2013 allein in Neukölln registriert. Der lange Prozess führte erst im Sommer 2021 zu Anklagen durch die Generalstaatsanwaltschaft. Die Unwilligkeit des Gerichts, relevante Akten offenzulegen, erschwert die Untersuchung der Fälle weiterhin und wirft Fragen über die Transparenz des Justizsystems auf.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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