Kriminalität und JustizNeukölln

Berlinerin zu Bewährungsstrafe verurteilt: Hass und Hetze in sozialen Medien im Nahostkonflikt

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In einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Berliner Landgericht eine 27-jährige Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte im Zusammenhang mit Gewaltaufrufen, Hass und Hetze in sozialen Medien im Kontext des Nahostkonflikts.

Richterin kritisiert „geistige Brandstiftung“

Das Gericht stufte die Handlungen der Frau, darunter die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Billigung von Straftaten, die Volksverhetzung und das Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen, als „geistige Brandstiftung“ ein. Die Richterin betonte, dass die Äußerungen antisemitisch seien und einen direkten Angriff auf die demokratischen Werte darstellen.

Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe und des Urteils erhielt die nicht vorbestrafte Frau eine Bewährungsstrafe. Als Teil der Auflagen muss sie an Gesprächen mit einem Verein teilnehmen, der sich mit der Bekämpfung von Extremismus befasst, und 600 Euro zahlen.

Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Posts, die in den sozialen Medien weitergeleitet wurden. Die Angeklagte hatte sich schuldig bekannt, solche Beiträge geteilt zu haben, die zu Gewaltausbrüchen aufgerufen hatten. Sie beteuerte jedoch, nicht die Urheberin der Beiträge zu sein und bedauerte zutiefst, was geschehen war.

Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Haftstrafe ohne Bewährung, da die Angeklagte als Anstifterin betrachtet wurde. Sie habe die aufgeheizte Stimmung in der Gesellschaft weiter angeheizt und so zu den Ausschreitungen beigetragen. Trotzdem betonte die Verteidigung das Bedauern und die Distanzierung der Angeklagten von den Taten.

Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig und wirft viele Fragen auf, wie solche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können.

Verurteilte Person 27-jährige Berlinerin
Verurteilung Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten
Gericht Berliner Landgericht
Urteilsbegründung Geistige Brandstiftung, Volksverhetzung, Verbreitung terroristischer Propagandamittel

Die Entscheidung des Gerichts wirft ein Licht auf die Bedeutung der Verantwortung in den sozialen Medien und die Auswirkungen, die die Verbreitung von Gewaltaufrufen haben kann.

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