In Berlin scheinen viele Gastronomiebetriebe nicht bereit zu sein, sich an die gesetzliche Vorgabe zu halten, Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke anzubieten oder darauf hinzuweisen. Dies ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Berlin und des rbb-Verbrauchermagazins Super.Markt. Die Stichprobenkontrolle zeigte, dass die Einhaltung dieser Pflicht von Gaststätten- und Imbissbetreibern in Berlin oft ignoriert wird. Nur 15 Prozent der überprüften Betriebe boten tatsächlich Mehrweggeschirr an.
Besonders problematisch war auch die mangelnde Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflicht. In 90 Prozent der Lokale und Imbisse fehlten entsprechende Schilder, die auf das Angebot von Mehrweggeschirr hinweisen sollten. Es ist zudem offensichtlich, dass es an wirksamen Kontrollen mangelt. Der Bezirk Mitte gab an, im Jahr 2023 lediglich 59 Betriebe kontrolliert zu haben, was auf Personalmangel zurückzuführen sei.
Seit 2023 besteht in Deutschland die Verpflichtung für Caterer, Lieferdienste und Restaurants, Mehrwegbehälter oder Einwegalternativen anzubieten. Diese Regelung gilt jedoch nicht für kleine Betriebe wie Imbisse mit maximal fünf Beschäftigten und weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Kunden in diesen Betrieben sollten jedoch die Möglichkeit haben, eigene Behälter mitzubringen, um diese auffüllen zu lassen. Darüber hinaus gilt seit Mitte 2021 in der EU ein Verbot für Wegwerfprodukte aus Plastik, was sich insbesondere bei Strohhalmen zeigt, für die vermehrt auf Papieralternativen gesetzt wird.