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Neue Wege in der Migrationspolitik: Asylverfahren außerhalb der EU

Neue Überprüfung von Asylverfahren außerhalb der EU

Die Bundesregierung plant, die Prüfung von Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union fortzuführen und bis Dezember konkrete Ergebnisse vorzulegen. Dies wurde bei einem Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefs der Länder in Berlin beschlossen. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Prozess weiterverfolgt werden soll, wobei Scholz betont, dass mögliche Erwartungen gedämpft werden sollten.

Abschiebungen von Schwerkriminellen vorantreiben

Zusätzlich plant die Bundesregierung, Abschiebungen von Schwerstkriminellen und „Gefährdern“ nach Afghanistan und Syrien voranzutreiben. Die Bundesinnenministerin hat bereits Gespräche aufgenommen, um dies zu koordinieren, und Scholz betonte, dass man „auf einem guten Weg“ sei.

Einigkeit bei Grenzkontrollen

Die Länderchefs begrüßten die zusätzlichen Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz, die bereits im Oktober eingeführt wurden. Die Bundespolizei nutzt diese Kontrollen, um Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedstaaten zurückzuweisen.

Grenzkontrollen stoßen bei Ministerpräsidenten auf Zustimmung

Die Länderchefs begrüßten die im Oktober eingeführten zusätzlichen Kontrollen an der Grenze zu Tschechien, Polen und der Schweiz. Die Bundespolizei nutze die Binnengrenzkontrollen schon jetzt dazu, Flüchtlinge, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einreisten, entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten zurückzuweisen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs seien der Auffassung, dass die EU-Rückführungsrichtlinie bei einer Neufassung so abgefasst werden sollte, dass Zurückweisungen weiter „in einer praktikablen Weise erfolgen können“.

Rhein fordert zügige Schaffung von Voraussetzungen für Abschiebungen

Rhein fordert den Bund auf, zügig die Voraussetzungen für geplante Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan zu schaffen. Die Länder begrüßten die Ankündigung von Scholz, schwere Straftäter und terroristische Gefährder beispielsweise auch in Länder wie Syrien oder Afghanistan abzuschieben und auch Ausweisungsregelungen bei Billigungen terroristischer Straftaten zu verschärfen, sagte er. „Wir bekennen uns als Länder ausdrücklich zu unserer Verantwortung, die wir bei dem Thema natürlich auch haben, bei Abschiebungen“, sagte er. Aber um abschieben zu können, brauchten die Länder Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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