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Neue Strategie zur Asylprüfung außerhalb der EU: Bundesregierung plant konkrete Maßnahmen bis Dezember

In frenetischer Diskussion beschloss die Bundesregierung, die Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten fortzusetzen. Dies stammt aus dem aktuellen Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Regierungschefs der Länder in Berlin. Die geplante Bewertung soll bis Dezember konkrete Ergebnisse liefern. Scholz betonte, dass der Prozess weitergeführt und regelmäßig darüber berichtet wird, ohne jedoch zu große Erwartungen zu wecken.

Ein Modell wie das von Italien vorgeschlagene, welches die Verlagerung von Asylverfahren für Bootsmigranten nach Albanien vorsieht, sei für Deutschland aufgrund der geografischen Lage nicht akzeptabel, so Scholz. Ähnlich würde das britische Modell, welches Flüchtlinge nach Ruanda schicken soll, nicht in Frage kommen. Die Diskrepanz in der Anzahl der Betroffenen zwischen den genannten Ländern und Deutschland sei hierbei entscheidend.

Auf Initiative der Union haben sich die Ministerpräsidenten vor dem Treffen mit Scholz darauf verständigt, dass die Bundesregierung konkrete Modelle für Asylverfahren in Drittstaaten vorlegen soll. Die SPD-Seite zeigte sich jedoch skeptisch, ob diese Regelung die irreguläre Einwanderung effektiv eindämmen könne.

Bayern und Sachsen gehen mit einem Fünf-Punkte-Plan weiter als die Länderbeschlüsse und legten Forderungen nach einem „Sofort-Arrest“ für Straftäter und Gefährder vor, die nicht abgeschoben werden können. Die Union fordert schon länger, dass Migranten entweder vor ihrer Ankunft in Europa oder nach ihrer Ankunft in Deutschland Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU durchlaufen sollten.

Die Länder Thüringen und Bremen sind mit den neuen Absprachen unzufrieden und stellen die Rechtsstaatlichkeit und Humanität der Verlagerung von Asylverfahren in Frage.

Die Auszahlung von Bargeld für Asylbewerber soll laut der geplanten Bezahlkarte auf 50 Euro pro Monat begrenzt werden. 14 von 16 Bundesländern haben sich bereits auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen. Allerdings schlagen Bremen und Thüringen in einer Protokollerklärung vor, einen „Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro“ anzubieten.

Die Bundesregierung lehnte die Forderung der Länder nach einer bundesweit geltenden Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden ab. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete dies damit, dass eine solche Versicherung das Wohnen in Deutschland verteuern würde und der Staat weiterhin finanziell haften müsste.

Scholz betonte abschließend die Fortschritte bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern für schnellere Genehmigungsverfahren. Laut seiner Aussage wurden bereits 80 Prozent der Vorhaben aus dem Deutschlandpakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. „Wir machen Deutschland schneller“, sagte Scholz zum Abschluss des Treffens.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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