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Mogelpackungen in Deutschland: Verbraucher fordern transparente Kennzeichnung

Frankreichs neues Gesetz führt Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen ein – Auswirkungen auf Verbraucher und Handel

Paris/Berlin (dpa) – In einer bahnbrechenden Maßnahme hat Frankreich beschlossen, dass ab Montag alle Lebensmitteleinzelhändler verpflichtet sind, Mogelpackungen durch einen speziellen Hinweis am Regal zu kennzeichnen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um Verbrauchern zu helfen, Produkte zu identifizieren, bei denen der Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis unverändert bleibt oder sogar steigt. Dies ist ein Schritt, um Transparenz und Fairness im Handel zu gewährleisten.

Ausweitung des Gesetzes auf unterschiedliche Produktkategorien

Die neue Regelung gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für andere Produkte im Einzelhandel. Sowohl Markenartikel als auch die Eigenmarken von Supermärkten sind davon betroffen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Praxis der „Shrinkflation“ eingedämmt wird, die während der hohen Inflationsrate im vergangenen Jahr zu Unmut bei den Verbrauchern führte.

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Aufruf nach ähnlicher Regelung in Deutschland

Verbraucherschützer in Deutschland haben ebenfalls die Notwendigkeit einer Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen betont. Sie fordern, dass Produkte mit reduzierter Füllmenge oder geänderten Zusammensetzungen mit einem Warnhinweis versehen werden sollten, um Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Einige haben sogar vorgeschlagen, dass dieser Hinweis für mindestens sechs Monate sichtbar sein sollte, um die Verbraucher zu informieren.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in den letzten Jahren eine Liste von Produkten mit Mogelpackungen geführt und verzeichnete im vergangenen Jahr einen Anstieg der Beschwerden. Besonders betroffen sind dabei Genuss-Lebensmittel wie Schokolade, Kekse und Chips. Diese Entwicklung hat zu Frustration bei den Verbrauchern geführt, da viele nicht erkennen, dass sie eine Mogelpackung kaufen.

Neuerungsversuche in Deutschland

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hat bereits im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Trotzdem steht das Vorhaben noch zur Diskussion und befindet sich in der Ressortabstimmung. Die Einführung einheitlicher europäischer Vorschriften wird auch als sinnvoll erachtet, da viele Lebensmittel in mehreren Mitgliedstaaten vermarktet werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Verbraucher in ganz Europa vor irreführenden Praktiken zu schützen.

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