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Verschärfung des Berliner Hochschulgesetzes: Exmatrikulation bei Ordnungsverstößen wieder möglich

Die Berliner Regierungskoalition aus SPD und CDU hat sich auf eine Verschärfung des Hochschulgesetzes geeinigt. Dabei soll die Möglichkeit einer Exmatrikulation bei bestimmten Ordnungsverstößen wieder eingeführt werden, allerdings nur als „Ultima Ratio“ und nur, wenn es eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung gibt. Im Falle einer Exmatrikulation dürfen Studierende sich zwei Jahre lang nicht an der gleichen Hochschule einschreiben. Die Änderungen des Gesetzes müssen noch vom Abgeordnetenhaus genehmigt werden, was jedoch als Formalität gilt.

Im Zuge der Novelle wurde konkretisiert, wann ein Ordnungsverstoß vorliegt und welche Maßnahmen daraus folgen. Ein Ordnungsverstoß liegt beispielsweise vor, wenn ein Student Mitglieder der Hochschule durch körperliche Gewalt, Gewaltaufrufe oder Gewaltdrohungen erheblich beeinträchtigt. Auch sexuelle Belästigung sowie vorsätzliche Straftaten gegen die Hochschule, die erheblichen Schaden anrichten, werden als Verstoß gewertet.

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Neben der Exmatrikulation können auch Maßnahmen wie die Androhung der Exmatrikulation, eine Rüge, der Ausschluss von bestimmten Einrichtungen der Hochschule einschließlich digitaler Infrastruktur und der Ausschluss von Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester ergriffen werden. Der Antrag sieht jedoch keine gesetzliche Vorgabe zur Einsetzung eines Ordnungsausschusses vor, sondern überlässt es den Hochschulen selbst, die Ordnungsverfahren per Satzung zu regeln.

Auch das Hausrecht soll verschärft werden. Bei extremen Fällen kann künftig ein Hausverbot für neun Monate ausgesprochen werden, anstatt wie bisher für drei Monate. Besteht weiterhin eine Gefährdung, können Maßnahmen erneut angeordnet werden.

Die Gesetzesnovelle wurde durch eine mutmaßlich antisemitisch motivierte Gewalttat an der Freien Universität Berlin (FU) ausgelöst. Ein jüdischer Student wurde Anfang Februar von einem propalästinensischen Kommilitonen geschlagen und getreten. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff mit antisemitischem Hintergrund aus und ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und Hasskriminalität.

Die Neuregelungen sollen einerseits den Schutz von Gewaltopfern stärken und andererseits sicherstellen, dass es nicht zu einer Instrumentalisierung für die Sanktionierung demokratisch unliebsamer Äußerungen oder Handlungen gegen Studierende kommt.

Die Entscheidung der Regierungskoalition wurde von verschiedenen Seiten mit Interesse verfolgt. Kritiker befürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und der demokratischen Grundrechte von Studierenden. Befürworter sehen in den Maßnahmen einen Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und Bedrohungen an den Hochschulen.

Die Verschärfung des Hochschulgesetzes ist Teil eines langfristigen Trends in Deutschland, bei dem Hochschulen stärker auf die Sicherheit und den Schutz aller Hochschulangehörigen achten wollen. Dabei liegt ein Fokus auf der Prävention von Gewalt und Diskriminierung sowie auf der konsequenten Ahndung von Straftaten. Die jüngsten Ereignisse haben dazu geführt, dass die Debatte über die Sicherheit an den Hochschulen eine breitere Aufmerksamkeit erhalten hat.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Neuregelungen in der Praxis auswirken und ob sie die angestrebten Ziele erreichen. Es wird erwartet, dass weitere Diskussionen und mögliche Anpassungen des Hochschulgesetzes folgen werden, um den Schutz der Studierenden und die Meinungsfreiheit in einem ausgewogenen Verhältnis zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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