Am Montag, den 24. Februar 2025, rufen die Gewerkschaften Verdi und dbb die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn zu umfangreichen Warnstreiks auf. Diese Maßnahmen sind die Reaktion auf das Scheitern der zweiten Tarifrunde für mehr als 2,5 Millionen Arbeitnehmer in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes, darunter Verwaltung, Schulen und der Nahverkehr. Die Verhandlungen waren am Dienstagabend, dem 18. Februar 2025, ohne Ergebnis vertagt worden, was die Gewerkschaften dazu veranlasst hat, zu diesen Streiks aufzurufen, Ostsee-Zeitung berichtet.

In Köln/Bonn beginnen die Arbeitsniederlegungen bereits am Sonntagabend, dem 23. Februar, um 21 Uhr. Der Streik in Düsseldorf hingegen startet am Montagmorgen, den 24. Februar, um 3 Uhr und soll bis Dienstag, den 25. Februar, um 3 Uhr andauern. Die betroffenen Flughäfen erwarten erhebliche Beeinträchtigungen des Flugbetriebs, da in Düsseldorf rund 270 Flüge und in Köln/Bonn ca. 90 Flüge im Streikzeitraum geplant sind. Konkrete Flugausfälle sind derzeit noch ungewiss, jedoch werden Fluggäste aufgefordert, sich vor ihrem Anreise über den aktuellen Flugstatus bei der Airline oder dem Reiseveranstalter zu informieren.

Rechte der Reisenden

Fluggäste, deren Flüge aufgrund der Streiks ausfallen oder sich erheblich verspäten, sollten sich ihrer Rechte bewusst sein. Insbesondere bei Flügen innerhalb oder in die EU haben Reisende umfangreiche Ansprüche. Airlines sind verpflichtet, bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder bei Ausfällen eine Alternativbeförderung anzubieten. Wenn die Verspätung länger als fünf Stunden dauert, besteht das Recht auf eine kostenlose Stornierung. Zudem haben Reisende Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls auch auf Unterkunft, sollte die Wartezeit aufgrund des Streiks lang sein. Verbraucherzentrale informiert über diese Rechte.

Wichtig zu beachten ist, dass Airlines den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten müssen oder eine alternative Beförderung anbieten sollen. Prüfen sollten Reisende auch die Möglichkeit von Entschädigungsansprüchen, die in bestimmten Fällen gelten können, falls Flüge aufgrund der Streikfolgen gestrichen werden.

Kontext der Streiks

Die aktuellen Warnstreiks sind Teil eines umfassenderen Konflikts im öffentlichen Dienst, wo die Tarifverhandlungen seit Ende Januar 2025 andauern. Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung der Gehälter um 8 Prozent oder mindestens 350 Euro mehr pro Monat sowie weitere Verbesserungen, wie zusätzliche freie Tage und höhere Zuschläge für belastende Tätigkeiten im Gesundheitsbereich. In der ersten Verhandlungsrunde hatten die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt, was die Wahrscheinlichkeit für größere Warnstreiks erhöht, besonders im Hinblick auf die anstehenden weiteren Verhandlungsrunden, die für Mitte März angesetzt sind Tagesschau berichtet.

Die Streiks können nicht nur die Luftfahrt betreffen, sondern auch kommunale Einrichtungen wie Kitas, Krankenhäuser und den Nahverkehr, was zu erheblichen Einschränkungen in deren Betriebsabläufen führen könnte. Die Arbeitgeber sehen sich aufgrund der angespannte finanziellen Lage, laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser, in der Verantwortung, angemessene Lösungen zu finden, um einen weiteren Anstieg der Streiks zu vermeiden.