Am 21. Januar 2025 beginnt vor dem Landgericht Neubrandenburg ein aufsehenerregender Prozess, in dem eine 39-jährige Frau, ihr 46-jähriger Ehemann sowie die 17-jährige Tochter der Frau angeklagt sind. Die Vorwürfe umfassen Freiheitsberaubung, Misshandlungen und Erniedrigungen gegen die 14-jährige Stieftochter der Angeklagten. Der erste Prozess war im November 2024 aufgrund unzureichender Geständnisse der Angeklagten abgebrochen worden.
Die Anklage wirft der 39-Jährigen vor, das Mädchen zwischen Mitte 2020 und Sommer 2021 wiederholt in der Dusche eingesperrt und mit eiskaltem Wasser übergossen zu haben. Ihr Ehemann, der leibliche Vater des Mädchens, soll die Misshandlungen geduldet und unterstützt haben. Die Vorwürfe beinhalten auch gefährliche Körperverletzung und die schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. Spannungen zwischen der Frau und ihrer Stieftochter führten zu weiteren Misshandlungen. Das Mädchen, das mittlerweile 18 Jahre alt ist, lebt eigenständig und wird im Prozess von einem Anwalt als Nebenklägerin vertreten.
Schreckliche Misshandlungen
Die Anklage beschreibt, dass die Stieftochter während ihrer missbräuchlichen Zeit gezwungen wurde, in der Dusche zu schlafen und ihre Notdurft dort zu verrichten. Außerdem durfte sie häufig nicht zur Schule gehen und wurde mit einem WC-Plömpel geschlagen. Die schwerwiegendsten Misshandlungen traten während der Sommerferien 2021 auf, als das Mädchen wochenlang fast ununterbrochen in der Dusche eingesperrt war. Berichten zufolge wurde sie in eiskaltes Wasser gezwungen, wobei ihr Kopf teilweise untergetaucht wurde.
In einem besonders brutalen Vorfall soll die Angeklagte die Geschädigte gegen die Badezimmertür geschubst haben, was zu einer blutenden Wunde führte. Der Ehemann der Angeklagten war über die Misshandlungen informiert und wird beschuldigt, das Mädchen ebenfalls ins Gesicht geschlagen zu haben. Seine 17-jährige Tochter, die am Prozessauftakt aufgrund einer Erkrankung nicht teilnehmen konnte, wird ebenfalls mitverantwortlich gemacht und ist vom Verfahren abgetrennt worden.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Um die Privatsphäre des Opfers zu schützen, wurde die Öffentlichkeit vor der Anklageverlesung ausgeschlossen. Sechs Verhandlungstage sind bis zum 12. Dezember 2025 angesetzt, wobei die Öffentlichkeit erst zur Urteilsbegründung erneut zugelassen wird. Psychologische Gutachter sollen die Glaubwürdigkeit der Beteiligten bewerten und die gesamte Prozessführung wird mit Hochspannung verfolgt.
Diese schockierenden Vorfälle reflektieren ein besorgniserregendes Thema in Deutschland: Die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Kindesmisshandlung hat in den letzten Jahren zugenommen. Laut Daten des Bundeskriminalamts gab es von 2013 bis 2023 einen Anstieg der Fälle, was die Dringlichkeit von Maßnahmen zum Schutz von Kindern unterstreicht. Die statistischen Daten sind auf der Website Statista verfügbar und verdeutlichen die anhaltende Problematik des Kindesmissbrauchs in der Gesellschaft (Statista).