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Neuer Newsletter enthüllt: Aktuelle Asylbelegungszahlen und Verteilschlüssel der Gemeinden jetzt abrufbar

Der Kanton verteilt Asylsuchende nach einem festgelegten Verteilschlüssel auf die Gemeinden. Bislang waren die aktuellen Belegungszahlen pro Gemeinde nicht zugänglich. Ein Newsletter soll nun Abhilfe schaffen.

Gefordert wird die Publikation der Asylbelegungszahlen schon seit Längerem, letztmals von Manuel Mächler (SVP, Schübelbach) und Bruno Hasler (Mitte, Schübelbach). Bislang erfolglos. Mittels Motion wollen die beiden Kantonsräte nun gesetzlich festschreiben lassen, dass der Kanton werktags täglich die aktuellen Zahlen liefern muss. Die Publikation der Zahlen bringt Fairness und Transparenz zwischen Kanton und den Gemeinden in den Verteilungsprozess, so ihre Position. In der Kantonsratssitzung im April äußerten sie und weitere Redner ihren Unmut sehr deutlich darüber, dass das zuständige Amt für Migration bislang mauert.

Die Regierung nahm ihr Anliegen teils auf und wollte einen dreimonatigen Rhythmus einführen. Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher führte aus, dass eine tägliche Publikation nicht zielführend sei. Sie schlug im Rat dann einen Kompromiss vor – einmal im Monat. Mächler und Hasler hatten zuvor signalisiert, dass sie mit einem zweiwöchigen, gesetzlich verankerten Publikationsrhythmus zufrieden wären. Der Rat erklärte ihre Motion am Ende mit 49 zu 43 Stimmen gegen den Antrag der Regierung gut. Diese ist nun angehalten, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Dafür hat sie zwei Jahre Zeit. Was nun?

Der Kanton will vorwärtsmachen Wie Regierungsrätin Steimen-Rickenbacher auf Nachfrage ausführt, will sie ihren vorgeschlagenen Publikationsrhythmus einführen: Die Bekanntgabe an die Gemeinden erfolgt erstmalig im Juli mit den Zahlen per 30. Juni 2024. Ab dann sollen die Gemeinden jeden Monat einen Newsletter erhalten. Darin wird aufgezeigt, wie der Verteilschlüssel aussieht, die Ausnützungsziffer sowie die Soll- und Ist-Zahlen aller Gemeinden.

Bis wann eine Gesetzesvorlage dem Kantonsrat vorgelegt werden kann, ist offen. Der ausformulierte Gesetzestext der Motionäre sieht eine tägliche Publikation der Daten vor. Sie wollen sich wie erwähnt mit einem zweiwöchigen Rhythmus zufriedengeben. Bringt die Regierung nun verschiedene Gesetzesvarianten in den Rat? Ob mit Varianten gearbeitet wird, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, schreibt Regierungsrätin Steimen-Rickenbacher. Wie und ob am Ende überhaupt eine Gesetzesanpassung beschlossen wird, ist ein anderes Kapitel. Sollten sich die Volksvertreter im Rat bis dahin mit der Informationspolitik des Migrationsamts einverstanden erklären, können sie die Gesetzesvorlage einfach ablehnen. Die Regierung wollte die Motion eh abschreiben. Für eine Publikation sei keine Gesetzesanpassung nötig. Das zeigt nun die Tatsache, dass der Kanton den monatlichen Newsletter lanciert. Asyldruck dürfte hoch bleiben

Für die Motionäre hat sich der Aufwand soweit gelohnt. In absehbarer Zeit wird zumindest monatlich Transparenz geschaffen darüber, wie viele Asylsuchende pro Gemeinde untergebracht sind und welche Gemeinden die Aufnahmepflicht erfüllen und welche nicht. Der Aufwand für die Bereitstellung der Daten sei vertretbar. Sie betonten: Es ist sehr relevant zu wissen, wie stark einzelne Gemeinden zu anderen Gemeinden belegt sind! Gemeinden, die ihre zugeteilten Asylsuchenden nicht unterbringen, denen drohen bekanntlich Ersatzvornahmen, die progressiv nach Anzahl und zeitlicher Nicht-Erfüllung ansteigen.

Das kann schnell ins Geld gehen. In Anbetracht dessen müsse zusätzlich garantiert sein, dass jene Gemeinden, die zu rechtlichen Ersatzvornahmen verpflichtet werden, auch wirklich unterbelegt sind, so der Standpunkt der beiden Motionäre, die ihr Misstrauen gegenüber dem Amt für Migration offen kundtun.

Dass die Gemeinden im Asylbereich weiterhin stark gefordert bleiben, davon ist auszugehen. Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher verweist auf die Bundesstelle: Das Staatssekretariat für Migration erwartet für dieses Jahr rund 30’000 Asylgesuche. Das entspricht etwa dem gleichen Wert wie 2023.

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