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Krankenhausreform: Nordrhein-Westfalen plant Änderungen und Konzentrationen in der medizinischen Grundversorgung

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hat den nächsten Schritt in der Krankenhausreform eingeleitet. Die Pläne zur künftigen Grundversorgung wurden nun im Internet veröffentlicht. Sie beinhalten potenzielle Einschnitte und Änderungen in Bereichen wie der Allgemeinen Inneren Medizin, der Allgemeinen Chirurgie, Geriatrie und Intensivmedizin. Diese Pläne sind vorläufig und sollen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens von allen beteiligten Parteien kommentiert werden.

Gesundheitsminister Josef Laumann (CDU) hat bereits angekündigt, dass es dabei zu teilweise deutlichen Konzentrationen kommen wird, insbesondere im Bereich der komplexen Krebsbehandlungen. Die betroffenen Einrichtungen werden die Möglichkeit haben, erneut eine Stellungnahme abzugeben. Die endgültige Entscheidung über die zukünftige Krankenhausstruktur in NRW wird voraussichtlich bis Ende des Jahres getroffen.

Die Reform zielt darauf ab, dass sich die Krankenhäuser künftig auf bestimmte Leistungsgruppen spezialisieren und nicht mehr alles anbieten sollen. Dennoch ist es wichtig, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für mindestens 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar ist. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Intensivmedizin wird ebenfalls gewährleistet.

Die Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen begannen im Herbst 2022. Bis Ende 2024 sollen alle Krankenhäuser einen neuen Feststellungsbescheid erhalten, der ihnen verbindlich mitteilt, welche Leistungsgruppen sie in Zukunft anbieten dürfen.

Das Anhörungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt. Im ersten Schritt werden die betroffenen Krankenhäuser und Kommunen über die Pläne informiert und haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. In einer zweiten Anhörung Mitte Juni werden alle Beteiligten über die Pläne für weitere 60 Leistungsgruppen informiert. Die eingereichten Stellungnahmen werden geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, die medizinische Versorgung effizienter und bedarfsgerechter zu gestalten. Durch die Spezialisierung der Krankenhäuser sollen die Qualität der Behandlungen verbessert und Ressourcen besser genutzt werden. Die Reform wird die Struktur des Gesundheitssystems in NRW nachhaltig beeinflussen und ist daher ein wichtiger Schritt für die Zukunft der medizinischen Versorgung im Land.

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