Im vergangenen Jahr haben die Müllgebühren im Kreis Südliche Weinstraße (SÜW) deutlich nachgelassen. Dies führte dazu, dass tausende Bürger Rückzahlungen erhielten, berichtet die Rheinpfalz. Betroffen sind mehr als 3500 von insgesamt rund 40.000 Bürgern, die Gebühren für die Abfallentsorgung zahlen. Diese Rückzahlungen resultieren aus Überzahlungen, die durch Daueraufträge verursacht wurden.

Die Kreisverwaltung empfiehlt den Bürgern die Erteilung eines SEPA-Mandats für zukünftige Gebührenzahlungen. Dadurch können Überzahlungen vermieden und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Die Rückbuchungen der Überzahlungen durch den Eigenbetrieb Wertstoffwirtschaft (EWW) begannen bereits Mitte November. Zudem summierten sich die Überzahlungen durch die Daueraufträge auf mehr als 110.000 Euro, was einen erheblichen finanziellen Rückstand darstellt.

Änderungen bei der Abfallgebührenveranlagung

Eine andere Entwicklung zeigt sich im Landkreis Augsburg, wo ab dem 1. Januar 2025 der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von den Gemeinden übernimmt, wie die Stadt Bobingen mitteilt. Grundstückseigentümer erhalten dazu im Dezember 2024 neue Gebührenbescheide direkt vom AWB. Wichtig ist, dass Daueraufträge für die Abfallgebühren an die Gemeinden bis zum Jahresende gelöscht werden müssen, da die SEPA-Mandate zum 31. Dezember auslaufen.

Um unproblematische Zahlungen sicherzustellen, sollten die Grundstückseigentümer ein ausgefülltes SEPA-Mandat an den AWB senden. Dies kann auch online über das neue Bürgerportal des AWB erfolgen, zu dem die Zugangsdaten mit dem Gebührenbescheid bereitgestellt werden. Ein weiterer Aspekt ist, dass ab 2025 keine Sperrmüllkarten mehr benötigt werden; die Antragstellung für die Sperrmüllabholung erfolgt dann ebenfalls über das Bürgerportal.

Rechtsfolgen bei Nichtzahlung der Gebühren

Im Landkreis Alzey-Worms sind Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende verpflichtet, Abfallentsorgungsgebühren zu zahlen. Bei Nichtzahlung wird ein mehrstufiges Mahnverfahren eingeleitet, welches endet, sobald alle Schulden beglichen sind. Laut den Informationen der Kreis Alzey-Worms nutzen etwa 80 % der Kunden das SEPA-Einzugsverfahren, um eine pünktliche Zahlung sicherzustellen und Mahnungen zu vermeiden.

Für den Fall einer ausbleibenden Zahlung wird zunächst eine Erinnerung per Post verschickt, gefolgt von einer Mahnung, die Mahngebühren und Zinsen enthalten kann. In extremen Fällen, wenn keine Zahlungen erfolgen, können Vollstreckungsmaßnahmen angeordnet werden, die mehrere finanzielle und juristische Folgen für die betroffenen Bürger nach sich ziehen können.

Für Bürger, die ihre Abfallentsorgungsgebühren mindern möchten, gibt es zudem Möglichkeiten zur Müllsortierung, die eine jährliche Kostenersparnis von 18 bis 20 Euro bewirken können.