Kriminalität und JustizMitte

Disco Avenue bleibt vorerst geschlossen: Was hat sich ereignet?

Die Diskothek Avenue in der Hillmannstraße in Bremen bleibt vorerst geschlossen, nachdem die Polizei vor rund zwei Wochen einen Einsatz durchgeführt hat. Das Ordnungsamt hat aus „gefahrenabwehrrechtlichen Gründen“ entschieden, dass die Schließung bestehen bleibt, bis alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, insbesondere in Bezug auf die Brandsicherheit, den Jugendschutz und den Nichtraucherschutz. Es ist unklar, wie es langfristig mit der Diskothek weitergeht, auch aufgrund des schlechten Rufs der aktuellen Betreiberin.

Der Polizeieinsatz fand in der Nacht auf den 12. Mai statt, nachdem die Polizei Hinweise auf Jugendschutzverstöße erhalten hatte. Bei der Kontrolle wurden 103 Personen überprüft, von denen 45 minderjährig waren. Einige der Minderjährigen standen unter Alkoholeinfluss und befanden sich im Raucherbereich. Darüber hinaus wurden 14 Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gestellt.

Es war erlaubt, dass sich 16- und 17-jährige Jugendliche an Freitagabenden mit einer volljährigen Begleitperson im Avenue aufhalten, jedoch muss ein sogenannter Muttizettel vorgelegt werden, um dies zu bestätigen. Die Minderjährigen müssen als solche kenntlich gemacht werden und dürfen nicht rauchen oder harten Alkohol konsumieren. Offenbar wurde im Avenue nicht ausreichend darauf geachtet.

Es gab in der Vergangenheit „Hinweis- und Verdachtslagen in Bezug auf Einzelfälle“ in Bezug auf die Diskothek, jedoch waren Vorfälle im aktuellen Ausmaß dem Ordnungsamt bisher nicht bekannt. Dennoch hat das Avenue einen durchwachsenen Ruf, mit Berichten über negative Erfahrungen mit aggressiven Gästen und Türstehern sowie körperlichen Auseinandersetzungen und anderen Straftaten im Umfeld der Diskothek.

Die Behörde leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und die Betreiberin muss mit Bußgeldern rechnen. Die Polizei beschäftigt sich mit den vor Ort gefertigten Strafanzeigen, deren Ermittlungen noch laufen. Die Fachbehörden entscheiden über den Fortbetrieb des Avenue. Um wieder öffnen zu dürfen, muss die Diskothek die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Dafür ist offenbar ein Personalwechsel innerhalb der Diskothek erforderlich, da das Ordnungsamt die aktuelle Betreiberin für unzuverlässig hält. Die Gaststättenabteilung der Wirtschaftssenatorin prüft ebenfalls die Zuverlässigkeit der Betreiberin.

Das Avenue hat bisher nicht auf Anfragen zu den Vorkommnissen und möglichen Folgen reagiert. Es ist unklar, ob ähnliche Vorfälle in anderen Diskotheken vorgekommen sind, jedoch wurden in der Vergangenheit bereits Schwerpunktmaßnahmen durchgeführt, um Hinweisen und Verdachtslagen zu lokalen Szeneentwicklungen nachzugehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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