Am 30. Januar 2025 hat der Bundestag drei bedeutende Wirtschaftsvorhaben beschlossen, die darauf abzielen, die bürokratische Belastung für Unternehmen zu verringern und die wirtschaftliche Effizienz zu steigern. Darunter fällt die Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes, das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 sowie eine Anpassung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Initiative zur Bürokratieentlastung, die sowohl für kleine als auch mittelständische Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. Laut BMWK soll die Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft treten und eine erhebliche Erleichterung schaffen.

Eine der zentralen Änderungen ist die Anhebung der Meldeschwellen für den Intrahandel. Bisher lag die Meldeschwelle für den Eingang bei 800.000 Euro, diese wird nun auf 3 Millionen Euro angehoben. Für die Versendung von Waren steigt die Schwelle von 500.000 Euro auf 1 Million Euro. Diese Anpassungen führen voraussichtlich zu einer Reduzierung der auskunftspflichtigen Unternehmen um rund 42 Prozent und bringen eine jährliche bürokratische Entlastung von etwa 11,6 Millionen Euro mit sich. Der Bundesrat hatte bereits am 02. Oktober 2024 zugestimmt, jedoch muss die Zustimmung für alle drei Gesetze noch erfolgen.

Weitere Maßnahmen zur Bürokratieentlastung

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025, welches voraussichtlich Mitte Februar 2025 in Kraft treten wird, beendigt die vorläufige Haushaltsführung und stärkt die Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand. Die ERP-Programme, die in diesem Zusammenhang wichtig sind, helfen Unternehmen, Investitionen zu tätigen und Innovationen voranzutreiben.

Zusätzlich bringt die Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes Flexibilisierungen für Betriebe. Hierzu zählt die Möglichkeit der Nachbesetzung von Kehrbezirken im Wärmemarkt und die Einführung einer Vertretungsmöglichkeit für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister. Diese Regelungen sollen den Betrieb in dieser Branche unterstützen, ohne Abstriche beim Brand- und Gesundheitsschutz zu machen.

Langfristige Optimierungen der Verwaltungsprozesse

Im Rahmen des Bürokratieabbaus plant die Bundesregierung auch umfassende Änderungen in anderen Bereichen. Wie auf bundesregierung.de dargelegt, sollen Prozesse wie die Zulassung von Autos, die Ausstellung von Kinderreisepässen und die Genehmigung von Windrädern entschlackt werden. Ab September 2023 können Autobesitzer beispielsweise ihr Fahrzeug online anmelden, was den Gang zur Zulassungsstelle überflüssig macht.

Die Bundesregierung hat ein Vier-Punkte-Programm zur Bürokratieentlastung ins Leben gerufen, das auch digitale Maßnahmen umfasst, um den Verwaltungsaufwand zu senken. Dazu gehört der Digitalcheck für Gesetze, der seit Januar 2023 Anwendung findet. Ziel ist es, Daten nicht mehrfach abzufragen und so den Bürokratieaufwand erheblich zu reduzieren. Die Identifikation bürokratischer Hindernisse im Rahmen der ökologischen Transformation wird ebenfalls als wichtig erachtet.

So zeigt sich, dass die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen nicht nur die bürokratischen Hürden für Unternehmen abbauen, sondern auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sichern möchte. Die eingeleiteten Schritte signalisieren ein klares Bekenntnis zur Unterstützung des Mittelstands und zum Abbau unnötiger Bürokratie.