Margitta Krahmer aus Kaulsdorf hat mit dem Verlust ihrer Schwester Edith am 6. Januar dieses Jahres zu kämpfen. Neben der Trauer plagen sie jedoch auch andere Probleme, insbesondere im Umgang mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf. Seit über drei Monaten versucht sie vergeblich, die Sterbeurkunde zu erhalten, um notwendige Formalitäten zu erledigen. Die Verzögerung bei der Ausstellung des Dokuments sorgt nicht nur für Unmut bei Margitta Krahmer, sondern führt auch dazu, dass die Rentenzahlungen für ihre verstorbene Schwester weiterlaufen. Diese zusätzlichen Zahlungen, einschließlich der Witwenrente, belaufen sich auf 2000 Euro, die sie ohne die Sterbeurkunde nicht stoppen kann.
Die Rentnerin betont, dass sie die Sterbeurkunde benötigt, um die notwendigen Schritte zur Beendigung laufender Verträge ihrer Schwester einzuleiten. Trotz mehrfacher Nachfragen im Amt, darunter auch Bitten um beschleunigte Bearbeitung, erhielt sie lediglich Auskünfte zur Personalsituation im Standesamt und keine konkreten Angaben zur Dauer der Bearbeitung. Margitta Krahmer, die selbst in den 1990er-Jahren im Standesamt Marzahn tätig war, zeigt wenig Verständnis für die langen Bearbeitungszeiten und kritisiert den Personalmangel in der Behörde.
Die Recherche der Berliner Zeitung beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ergab, dass die Verzögerungen bei der Erstbeurkundung von Sterbefällen auf den Personalmangel zurückzuführen sind. Die geringe Personalstärke macht es den Mitarbeitenden unmöglich, die Bearbeitung von Sterbefällen und anderen standesamtlichen Angelegenheiten in gewohnter Geschwindigkeit durchzuführen. Die zuständige Abteilungsleiterin Juliane Witt bedauert die Situation und betont, dass die Erstbeurkundungen von Sterbefällen und Geburten absolute Priorität haben.
Trotz der angespannten Situation in den Berliner Standesämtern bearbeitet das Standesamt Marzahn-Hellersdorf jeden Einzelfall gewissenhaft und unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände. Darüber hinaus können Rentenzahlungen in Ausnahmefällen auch ohne Sterbeurkunde gestoppt werden. Eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung ergab, dass der Tod einer Person mithilfe eines Totenscheins oder ähnlicher Unterlagen auch ohne Sterbeurkunde gemeldet werden kann. Margitta Krahmer, die sich in ihrer Situation an die Berliner Zeitung wandte, hofft nun, dass sie die Rentenzahlungen schnell stoppen kann und damit eine weitere Belastung durch die langen Bearbeitungszeiten im Bezirksamt erleichtert wird.