Am zweiten Weihnachtsfeiertag wurde ein 39-jähriger Mann in Brandenburg von der Bundespolizei vorläufig festgenommen. Der Vorfall ereignete sich nahe dem Bahnhof Spandau, wo der Mann zu Fuß in den Gleisen unterwegs war. Sein Verhalten führte zu einer Schnellbremsung eines Intercity-Express (ICE), der gegen 16 Uhr vor dem Bahnhof zum Stehen kam.

Der Festgenommene versuchte zunächst, in den Zug einzusteigen, was ihm jedoch misslang. Daraufhin wandte er sich einem in der Nähe abgestellt ICE zu, betätigte die Notentriegelung und verschaffte sich Zugang zum Zug. Das Zugpersonal, das seine unbefugte Handlung bemerkte, hielt ihn fest und übergab ihn der Bundespolizei. Der polnische Staatsangehörige gab an, mit dem Zug nach Berlin fahren zu wollen. Die Bundespolizei leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.

Vorherige Bekanntschaften mit dem Gesetz

Der Mann war den Behörden bereits bekannt, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Vorfall führte zudem zu einer Gleissperrung und erheblichen Einschränkungen im Fernverkehr.

In der rechtlichen Einordnung stellt ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB eine Straftat dar, die die Sicherheit im Bahnverkehr gefährdet und zu Schäden an Personen oder Sachwerten führen kann. Die Strafverfolgung und das mögliche Strafmaß sind abhängig von der Schwere der Tat und ob diese vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, wie auf der Website bussgeldkatalog.org dargelegt wird.