Kriminalität und JustizLichtenberg

Peggy K.: Kein Schmerzensgeld für die Mutter nach 14-minütiger Verhandlung

Am Landgericht Hof wurde entschieden, dass Susanne K., die Mutter der mutmaßlich im Jahr 2001 getöteten Peggy, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Zuvor hatte sie 75.000 Euro von einem Mann gefordert, der behauptet hatte, das leblose Kind in einem Wald verscharrt zu haben. Weder der Beklagte Manuel S. noch Susanne K. waren persönlich vor Gericht erschienen, sondern ließen sich durch ihre Anwälte vertreten. Die Verhandlung dauerte nur 14 Minuten, bis Richter Matthias Goers das Verfahren beendete.

Der Fall Peggy, der seit 2001 die Öffentlichkeit bewegt, blieb somit ohne die erhoffte finanzielle Entschädigung für die Mutter. Trotz intensiver Ermittlungen und jahrelangen Bemühungen der Behörden ist der Mord an der Neunjährigen bis heute nicht aufgeklärt. Das Fehlen von konkreten Beweisen und der Umstand, dass der angeklagte Mann das Verbrechen bestritten hat, führten dazu, dass das Gericht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld feststellte.

Die Entscheidung des Landgerichts Hof bedeutet für Susanne K. eine weitere Enttäuschung in einem langwierigen und belastenden Prozess um die Aufklärung des Verbrechens an ihrer Tochter. Trotz des Ausbleibens einer finanziellen Entschädigung wird sie in ihrem Wunsch nach Gerechtigkeit nicht nachlassen und weiterhin für die Klärung des Falles kämpfen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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