Berlin ist bekanntermaßen eine Stadt, die ständig von Baustellen geprägt ist. Überall wird gehämmert, gestemmt und gebaut, während Gerüste emporragen und neue Gebäude Stück für Stück entstehen. Dies geht meist mit einem lästigen Baulärm einher, der von den Anwohnern widerwillig ertragen wird. Ab und zu jedoch kann dieser Lärm die Nerven der Bewohner stark strapazieren. Ein konkretes Beispiel hierfür ist der Fall von Juan Gonzalez Montenegro, der in unmittelbarer Nähe einer großen Baustelle in der Rummelsburger Bucht lebt.
Am 25. April wurde die Grundsteinlegung eines ambitionierten Bauprojektes gefeiert. Die Berliner Gesellschaft wurde zu dem Event eingeladen. Das Projekt Ocean Berlin entsteht an der herausragenden Lage „An der Mole 1“ in der Rummelsburger Bucht. Das Vorhaben umfasst ein riesiges Aquarium mit exotischen Fischen sowie die Zucht von Korallen. Zusätzlich sind ein großes Hotel, mehrere Restaurants und ein Park geplant. Der Bau des Aquariums Ocean Berlin ist ein umstrittenes Großbauprojekt, dessen Baubeginn mehrmals verschoben wurde. Das Unternehmen Coral World International Gruppe steckt hinter dem Hotel-Aquarium und betreibt weltweit verschiedene Aquarienbauten.
Ein besonderer Aufreger für Juan Gonzalez Montenegro, der in einem Howoge-Haus lebt, war der Aushang, den er am 5. April in seinem Haus entdeckte. Dieser informierte die Mieter über nächtliche Bauarbeiten mit Lärm, die am 10. April von 19 Uhr bis 6 Uhr stattfinden sollten. Montenegro, der im Schichtdienst arbeitet, machte sich Sorgen um seinen Schlaf, ebenso wie andere Familien im Haus. Dies führte zu der Frage, ob Anwohner tatsächlich gezwungen sind, mit nächtlichem Baulärm zu leben.
Bei einer daraufhin eingeleiteten Untersuchung wurde festgestellt, dass die nächtlichen Bauarbeiten genehmigt und verwaltungsrechtlich abgesegnet sind. Weder das Unternehmen Coral World noch die Howoge, als Vermieter von Montenegro, konnten Abhilfe schaffen. Die Berliner Mietervereinigung war auch nicht in der Lage, den betroffenen Anwohnern eine Lösung anzubieten. Letztendlich bleiben die Bewohner in der Nähe von nächtlichen Baustellen dazu verpflichtet, den Lärm zu ertragen, solange die Bauaktivitäten für die Nachtstunden genehmigt sind.