Berlin (dpa/tmn) – Mit dem Herbst klopfen die Erkältungen an die Tür, und für viele Eltern heißt das, flexibel sein. Kinderkrankengeld, eine Entgeltersatzleistung der Krankenkassen, kann in solchen Zeiten eine Rettungsleine sein. Es greift, wenn Eltern wegen der Pflege eines erkrankten Kindes nicht arbeiten können. Dieses Geld beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettoeinkommens und kann beantragt werden, solange das Kind unter zwölf Jahren alt ist. Ein wichtiger Punkt: Sowohl das Elternteil als auch das Kind müssen gesetzlich versichert sein. Mit den neuen Regelungen können Eltern, die bei der stationären Behandlung ihres Kindes mit aufgenommen werden müssen, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen, und zwar solange die Mitaufnahme dauert.
Für die nächsten zwei Jahre können Eltern pro gesetzlich versichertem Kind 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen; für Alleinerziehende sind es bis zu 30 Tage. Bei schwerstkranken Kindern gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Dauer der Unterstützung. Der Nachweis über die Erkrankung erfolgt durch eine Bescheinigung des Kinderarztes, die an die Krankenkasse des betreuenden Elternteils gesendet werden muss. Bei weiteren Details, wie man mit potenziellen Spannungen am Arbeitsplatz umgeht, berichtet www.radioguetersloh.de.