Berlin – Im Kampf gegen Kindesmissbrauch fordert die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen für Internet- und Mobilfunkanbieter. Claus betonte, der schnelle Zugriff auf solche Daten könne entscheidend sein, um Täter zu identifizieren und gefährdete Kinder aus akuten Gefahrensituationen zu befreien. Der Vorschlag sieht vor, dass IP-Adressen für einen Zeitraum von 14 Tagen gespeichert werden, um die Ermittlungsarbeit zu unterstützen. Claus erklärte, dass der Zugriff auf diese Daten oft der einzige Schlüssel ist, um Kindern schnell zu helfen.
Zusätzlich unterstützt sie eine Initiative des nordrhein-westfälischen Justizministers Benjamin Limbach, der sich für eine entsprechende Regelung im Bundesrat stark macht. Limbach ist davon überzeugt, dass diese Maßnahme keinen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellt, sondern einen minimalinvasiven Schutz für Kinder bietet. Das Bundeskriminalamt hat ebenfalls auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass eine Speicherung der IP-Adressen die Identifizierungsquote von Straftätern erheblich steigern kann, wie in einem Test von 2022 gezeigt wurde. Während das Bundesjustizministerium einer anlasslosen Speicherung skeptisch gegenübersteht, zeigt Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eine offenere Haltung dazu, so berichtet www.radiohochstift.de.