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Heiße Arbeitstage: Rechte und Pflichten von Beschäftigten bei Hitze am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht in Berlin: Maßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz

In der Hauptstadt Berlin sind viele Beschäftigte an den heißen Sommertagen mit hohen Temperaturen am Arbeitsplatz konfrontiert. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn die Hitze unerträglich wird? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten:

1. Gesundheitsgefährdung vermeiden

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen Anspruch auf „Hitzefrei“, aber Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung von Leben und Gesundheit zu vermeiden. Die Arbeitsstättenverordnung regelt, dass die Temperaturen in Arbeitsräumen gesundheitsverträglich sein sollten. Bei über 30 Grad Celsius im Büro sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, wie z.B. das Bereitstellen von Ventilatoren oder die Lockerung der Kleiderordnung.

2. Arbeitsplatzverlassen nur in Ausnahmefällen

Sind Mitarbeiter derart hohen Temperaturen ausgesetzt, dass ihre Gesundheit gefährdet ist, kann die Arbeit im Einzelfall eingestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, zunächst Lösungen mit dem Arbeitgeber zu suchen und auf entsprechende Maßnahmen zu drängen, bevor drastische Schritte ergriffen werden.

3. Kleiderordnung anpassen

Mitarbeiter dürfen die gängige Kleiderordnung nicht eigenmächtig ändern. Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Lockerung der Bekleidungsregeln beim Arbeitgeber. Bei sehr hohen Temperaturen können jedoch betriebliche Regelungen festgelegt werden, die z.B. das Tragen von Jackett und Krawatte bei Hitze erlauben.

4. Kostenfreie Getränke und Hitzearbeit

Ein Anspruch auf kostenfreie Getränke ab einer bestimmten Raumtemperatur besteht nicht grundsätzlich. Ausnahmen können sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Bei Tätigkeiten, die mit Hitze, körperlicher Anstrengung und Schutzkleidung verbunden sind, muss der Arbeitgeber besondere Maßnahmen ergreifen.

5. Schutz für Schwangere

Schwangere haben spezielle Rechte und Schutzmaßnahmen bei extremen Temperaturen. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und gegebenenfalls ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn die Gesundheit der Schwangeren oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist.

Bei Fragen zu Ihren Rechten bei Hitze am Arbeitsplatz können Sie sich an den Betriebsrat oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Es ist wichtig, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter auch bei extremen Temperaturen zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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