Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Aktivistin der Letzten Generation gegen einen Gebührenbescheid der Bundespolizei abgewiesen. Die Klägerin hatte im Jahr 2022 während eines Protestes durch ein Loch im Zaun den Flughafen BER betreten und sich auf dem Rollfeld festgeklebt. Dies führte zu umfangreichen polizeilichen Maßnahmen, darunter verstärkte Streifen und der Einsatz eines Polizeihubschraubers.

Das Gericht stellte klar, dass die Maßnahmen der Polizei angemessen waren. Die Gebühr von 1.017,74 Euro, die aufgrund dieser Einsätze erhoben wurde, wurde ebenfalls als gerechtfertigt erachtet. Bei zwei weiteren Beteiligten sind die Verfahren bereits abgeschlossen und die Forderungen sind vollstreckbar. – OTS