Das Landgericht Hamburg hat den Antrag des Berliner Galeristen-Ehepaars, Johann und Lena König, auf eine einstweilige Verfügung gegen den Roman «Innerstädtischer Tod» von Christoph Peters zurückgewiesen. Wie ZVW berichtet, argumentieren die König, dass ihre Persönlichkeitsrechte durch den Roman verletzt werden. Ihre Anwälte haben bereits eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts eingelegt.

Der Antrag wurde Ende Februar ohne mündliche Verhandlung abgelehnt. Die Antragsteller wollten dem Luchterhand Literaturverlag die Verbreitung des Buchs oder einzelner Passagen untersagen. Das Oberlandesgericht wird nun in der nächsten Instanz entscheiden, sollte das Landgericht an seiner Entscheidung festhalten. In der Begründung des Gerichts wird festgestellt, dass die König für einen Teil der Leserschaft erkennbar seien, was aber nicht für eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ausreicht.

Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit

In der richterlichen Abwägung fielen die Persönlichkeitsrechte des Ehepaars hinter die Kunstfreiheit des Luchterhand Literaturverlags zurück. Wie Spiegel hervorhebt, habe das Gericht festgestellt, dass die Übereinstimmungen zwischen den Antragstellern und den Figuren im Roman für viele Leser offensichtlich sind, jedoch alleine nicht ausreichen, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung anzunehmen.

Der Roman, der im Jahr 2022 in Berlin spielt, folgt dem Nachwuchskünstler Fabian Kolb, der auf seine erste Ausstellung in der Galerie von Konrad Raspe hofft. Christoph Peters gibt dem ersten Kapitel den Hinweis «Dieses Buch ist ein Roman» voran, um deutlich zu machen, dass es sich um eine fiktive Erzählung handelt. Dennoch wurden von den König zahlreiche Übereinstimmungen zwischen dem Buch und der realen Welt festgestellt, wie beispielsweise die Tatsache, dass Raspes Galerie in einer früheren Kirche untergebracht ist, während die Galerie von Johann König in einer ehemaligen katholischen Kirche in Berlin ist.

Hintergrund und rechtlicher Kontext

Der Streit um das Persönlichkeitsrecht ist ein komplexes Thema, das stark durch höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt ist. Es gibt kein umfassendes Gesetz für den Schutz des Persönlichkeitsrechts; relevante Normen sind das Kunsturhebergesetz und die Datenschutz-Grundverordnung. Wie die Kanzlei erklärt, spielen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine wesentliche Rolle bei der Auslegung und Anwendung dieser Rechte.

In der Vergangenheit gab es zahlreiche bedeutende Entscheidungen zu Persönlichkeitsrechten, die häufig in medienrechtlichen Verfahren zitiert werden. Dabei zeigt sich immer wieder die Notwendigkeit, einen Ausgleich zwischen persönlichen Rechten und der Freiheit von Kunst und Meinungsäußerung herzustellen.

Analysiert man den Fall der Königs und des Romans «Innerstädtischer Tod», wird deutlich, dass die Herausforderungen bei der Wahrung dieser Ausgewogenheit auch in der aktuellen Rechtslage bestehen bleiben. Das Oberlandesgericht wird nun die Möglichkeit haben, Klarheit über diesen spannenden Rechtsstreit zu gewinnen.