Friedrichshain-KreuzbergWissenschaft

OVG hebt Erweiterung der Erhaltungsverordnung Hornstraße auf: Baublock 205 ausgenommen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Erweiterung der Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ um den Baublock 205, einschließlich der Anlage „Riehmers Hofgarten“ in Berlin-Kreuzberg, aufgehoben. Dies erfolgte nach einem Normenkontrollverfahren, das von Eigentümern von Wohneinheiten in Riehmers Hofgarten eingeleitet wurde, um eine Rechtsverordnung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Jahr 2020 anzufechten. Die ursprüngliche Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ bestand bereits seit 2004 und wurde durch die Erweiterung um den Baublock 205 ausgeweitet.

Die Entscheidung des OVG, die Erweiterungsverordnung aufzuheben, basierte auf der Bewertung von Untersuchungen aus den Jahren 2015 und 2019. Die Studie von 2015 empfahl, den Baublock 205 nicht in das Erhaltungsgebiet aufzunehmen, da bereits viele Wohnungen umgewandelt und modernisiert wurden, was das Potenzial für energetische Sanierungen begrenzte. Im Gegensatz dazu empfahl die Untersuchung von 2019 die Aufnahme des Baublocks 205 in das Erhaltungsgebiet, was zur Erlass der Erweiterungsverordnung führte.

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Der Senat des Oberverwaltungsgerichts kritisierte die Untersuchung von 2019 und bezeichnete sie als nicht plausibel. Sie basiere auf Annahmen, die den Ergebnissen der Studie von 2015 widersprachen und widersprüchliche Angaben zu negativen städtebaulichen Folgen enthielten. Damit war die Erweiterungsverordnung nicht ausreichend begründet und wurde aufgehoben. Die Entscheidung des OVG, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zuzulassen, hat weitreichende Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und den Denkmalschutz in Berlin-Kreuzberg.

Durch die Aufhebung der Erweiterungsverordnung fällt der Baublock 205 nun wieder aus dem Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Hornstraße“. Das bedeutet, dass vorerst keine zusätzlichen Auflagen bezüglich Denkmalschutz und energetischer Sanierung für die betroffenen Wohnungen gelten. Die Eigentümer, insbesondere in Riehmers Hofgarten, haben somit vorerst größere Freiheiten bei der Gestaltung und Nutzung ihrer Immobilien.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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