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Finanzielle Belastung für Pflegebedürftige: Bundesgesundheitsminister erwägt Obergrenze für Eigenanteile

„Berlin | Neue Regelung soll finanzielle Belastung bei Pflegeheimen begrenzen“

In Anbetracht der steigenden finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Familien plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine neue Regelung, um die selbst zu tragenden Kosten zu begrenzen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige nicht unverhältnismäßig hoch ausfällt.

Die Idee einer Obergrenze für den Eigenanteil wird derzeit vom Gesundheitsministerium geprüft. Diese soll sicherstellen, dass die Kosten für Pflegedienste für alle Beteiligten tragbar bleiben. Insbesondere die steigenden Energie- und Lebensmittelkosten sowie die höheren Löhne für Pflegekräfte haben dazu geführt, dass die finanzielle Last für Pflegebedürftige in den letzten Monaten deutlich gestiegen ist.

Laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen betrugen die durchschnittlichen monatlichen Kosten für das erste Jahr in einem Pflegeheim zuletzt 2.871 Euro pro Monat – ein Anstieg von 211 Euro im Vergleich zu Mitte 2023. Dies stellt eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar und macht weitere Maßnahmen zur Kostenentlastung erforderlich.

Um die finanzielle Belastung langfristig zu reduzieren, plant das Gesundheitsministerium auch weitere Erleichterungen, insbesondere für Personen, die nur für kurze Zeit auf Pflege angewiesen sind. Lauterbach betonte, dass es eine Priorität sei, sicherzustellen, dass die Kosten für Pflege auf einem angemessenen Niveau bleiben und insbesondere für kurzzeitige Pflegebedürftige nicht zu einer übermäßigen finanziellen Belastung führen.

Die genaue Höhe der geplanten Obergrenze wurde bisher nicht konkret festgelegt, doch die Maßnahme zeigt ein starkes Engagement der Bundesregierung, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige langfristig zu reduzieren und die Kosten gerechter zu verteilen.

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