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Ermittlungen wegen Geldwäsche: Wohnadresse des AfD-Abgeordneten in Berlin durchsucht

Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron führten zu einer Durchsuchung seiner Wohnadresse in Berlin. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte, dass weitere Durchsuchungen im Rahmen eines Verfahrens wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit durchgeführt wurden, um zusätzliche Beweismittel sicherzustellen. Zuvor war bereits im Mai das Abgeordnetenbüro von Bystron im Bundestag von bayerischen Ermittlern durchsucht worden.

Bystron steht im Verdacht, Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Sinne Russlands zu handeln. Seine Immunität wurde aufgehoben, um die Durchsuchungen im Mai durchführen zu können. Bystron hat die Vorwürfe als politisch motiviert zurückgewiesen und erwartet, dass das Verfahren eingestellt wird. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittler müssen bald eine Zwangspause einlegen, da Bystron ins Europäische Parlament wechselt und dadurch erneut Immunität genießt. Die endgültige Entscheidung über die Ermittlungstätigkeiten hängt von der Aufhebung seiner Immunität ab, die erst nach der Bekanntgabe des offiziellen Wahlergebnisses erfolgen kann.

Bystron war in den Wochen vor seiner Wahl ins Europaparlament bereits in der Kritik. Die AfD-Parteispitze forderte ihn auf, nicht mehr im Europawahlkampf aufzutreten, was er aus familiären Gründen zunächst akzeptierte. Letztendlich nahm er jedoch wieder an einem AfD-Termin teil und zieht nun ins Europaparlament ein. Bei einem Treffen der neuen EU-Abgeordneten gab Bystron eine eidesstattliche Versicherung ab, dass er keine Gelder angenommen hat und die Anschuldigungen falsch seien.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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