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Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten: Wohnadresse durchsucht

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat im Rahmen von Ermittlungen zu möglicher Geldwäsche und Bestechlichkeit die Wohnadresse des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron in Berlin durchsucht. Diese Aktion wurde durchgeführt, um weitere Beweise zu sichern. Neben der Wohnadresse durchsuchten die Ermittler auch andere Objekte in Berlin.

Bereits im Mai wurden Bystrons Büro im Bundestag und sein Abgeordnetenbüro durch bayerische Ermittler durchsucht. Bystron wird verdächtigt, Geld von dem prorussischen Portal «Voice of Europe» erhalten zu haben, um im Bundestag im Sinne Russlands zu handeln. Die Aufhebung seiner Immunität durch den Bundestag ermöglichte die Durchführung der Durchsuchungen.

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Bystron hat die Anschuldigungen vehement zurückgewiesen und bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert. Er betonte, dass die Unschuldsvermutung solange gilt, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Die Ermittler müssen jedoch bald eine Zwangspause einlegen, da Bystron mit seinem Wechsel ins Europäische Parlament wieder Immunität genießt.

Trotz der anhaltenden Kritik an Bystron aus der AfD-Parteispitze und der Forderung, im Europawahlkampf keine Rolle mehr zu spielen, zieht er nun ins Europaparlament ein. Er hat erklärt, keine Gelder angenommen zu haben, und bezeichnet die Vorwürfe als falsch. Bystron kritisierte die Durchsuchung seiner Adresse als Einschüchterungsversuch und verglich die Vorgehensweise der Polizei mit „Gestapo-Methoden“.

Die Lage bleibt gespannt, da die weiteren Ermittlungen von der Aufhebung von Bystrons Immunität abhängen. Dieser Schritt kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da das Europaparlament darüber entscheiden muss. Die Entwicklung dieses Falls wird daher weiterhin mit Interesse verfolgt werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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