Die 17. Jahrestagung des European Institute of Advanced Studies (EIAS) fand am 21. und 22. Februar 2025 an der Bucerius Law School statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das wichtige Thema der Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit. Der Anlass für die Tagung ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Sommer 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, um den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen zu stärken, der seit 1957 in den Europäischen Verträgen verankert ist (law-school.de, eur-lex.europa.eu).

Die Tagung begann mit Eröffnungsberichten zur europäischen Arbeits- und Sozialrechtsprechung, unter anderem von PD Dr. Stefan Witschen von der Universität zu Köln, der über Arbeitsrecht sprach, und Antonia Seeland, LL.M. vom Hugo Sinzheimer Institut, die sozialrechtliche Aspekte beleuchtete. Deutsche Perspektiven auf das Thema wurden u.a. von Prof. Dr. Adam Sagan von der Universität Bayreuth und Dr. Christiane Padé, einer Richterin am Bundessozialgericht, präsentiert.

Rechtsvergleichende Analysen und Podiumsdiskussionen

Ein weiterer Teil der Tagung befasste sich mit rechtsvergleichenden Analysen, an denen Francis Delaporte, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Luxemburg, sowie Melanie R. Hack, Ph.D. von der Universität Bergen, teilnahmen. Sie gaben Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen in Luxemburg und Norwegen. Eine spannende Podiumsdiskussion rundete die Tagung ab. Dabei wurden Perspektiven von verschiedenen Beteiligten, darunter Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Isabel Eder vom Deutschen Gewerkschaftsbund, diskutiert. Auch Prof. Dr. Jutta Allmendinger von der Humboldt-Universität zu Berlin und die Anwältin Dr. Doris-Maria Schuster von Gleiss Lutz brachten ihre Sichtweisen ein.

Der Europäische Richtlinie (EU) 2023/970, die am 6. Juni 2023 in Kraft trat, werden erhebliche Änderungen zugeschrieben. Diese Richtlinie umfasst erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten bezüglich geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, die Kriterien zur Entgeltfestlegung offen zu legen. Eine zentrale Neuerung ist die Pflicht, ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle zu melden, wenn mehr als 100 Beschäftigte im Unternehmen tätig sind.

Erwartungen an den deutschen Gesetzgeber

Die kommenden Änderungen werfen einen Blick auf die Notwendigkeit, das deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 zu überarbeiten. Laut der Richtlinie müssen bis zum 7. Juni 2026 alle EU-Staaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie eingeführt haben (haufe.de).

Der Dank der Veranstalter galt nicht nur den Referentinnen und dem Beirat, der mit Mitgliedern wie RA Dr. Hauke Rinsdorf und Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke besetzt war, sondern auch dem Organisationsteam um Miriam Jobst und der Bucerius Education GmbH sowie dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht, der die Veranstaltung unterstützte. Ein besonderer Dank wurde dem Fotografen Sven Störmann ausgesprochen.