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Drohnenbehinderungen am Himmel: Deutsche Flugsicherung warnt vor Gefahren

75 Zwischenfälle mit Drohnen beeinträchtigen Flugverkehr

Berlin (dpa) – In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden im deutschen Luftraum 75 Fälle gemeldet, in denen Drohnen den Flugverkehr beeinträchtigt haben. Dies spiegelt ungefähr die Anzahl von 72 Vorfällen im gleichen Zeitraum des Vorjahres wider, wie eine Anfrage bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Berlin ergab. Im gesamten letzten Jahr gab es insgesamt 151 Fälle von Drohnenbeeinträchtigungen.

Mehr als drei Viertel der Zwischenfälle in diesem Jahr ereigneten sich im Umfeld eines Flughafens. Die meisten Vorfälle wurden mit zehn Meldungen am größten deutschen Flughafen in Berlin registriert. Darauf folgten die Flughäfen in München und Hamburg mit jeweils neun und sieben Vorfällen. Die Flughäfen in Frankfurt und Köln/Bonn verzeichneten sechs bzw. fünf Zwischenfälle.

Die Sichtung von Drohnen kann dazu führen, dass der Flugverkehr am betroffenen Flughafen vorübergehend eingestellt werden muss, wie ein Sprecher der DFS erklärte. Besonders problematisch ist es, wenn Drohnen im Anflugbereich eines Flughafens gesichtet werden, da dies eine direkte Gefahr für startende und landende Flugzeuge darstellt.

Die Flugsicherung nimmt jede Meldung einer Drohnensichtung ernst, da schon allein die Ablenkung von Lotsen und Piloten zu gefährlichen Situationen führen kann. Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen sind in Deutschland streng verboten und werden als strafrechtlicher Eingriff in den Luftverkehr betrachtet. Die Strafen für solche Verstöße können Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.

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