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Protestcamp-Räumung an der FU Berlin: Experten kritisieren Vorgehen der Polizei

Nach der Räumung des Protestcamps an der Freien Universität Berlin am 7. Mai gab es Kritik von Experten für Polizei- und Versammlungsrecht. Clemens Arzt, Staatsrechtler an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, äußerte Bedenken hinsichtlich der Missachtung der Versammlungsfreiheit basierend auf dem Polizeibericht zum Ablauf des Protests. Arzt betonte gemeinsam mit anderen Akademikern die Bedeutung der Wahrung der Grundrechte in dieser Situation und die Legitimität von Studierendenprotesten gegen den Gaza-Krieg und Menschenrechtsverletzungen in besetzten Gebieten.

Arzt kritisierte die Begründung der Universität für die Räumung des Camps, da der Theaterhof, auf dem es errichtet wurde, frei und ohne Abgrenzung zugänglich war. Er verwies auf das Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge öffentliches Straßenland als geschützter Ort der Versammlungsfreiheit gilt. Auch sah er keine strafrechtlichen Gründe für die Auflösung der Versammlung im Polizeibericht, der Form und Slogans der Protestierenden beschrieb.

Des Weiteren hob Arzt hervor, dass die Entscheidung zur Räumung nicht von der Universität selbst, sondern von der Polizei-Einsatzleitung getroffen werden müsse. Er kritisierte das Vorgehen der Einsatzleitung in diesem Fall und verwies auf einen ähnlichen Fall in München, wo ein Protestcamp gegen den Gaza-Krieg erlaubt blieb. Die Debatte um die Räumung des Protestcamps an der FU Berlin zeigt die Komplexität und Sensibilität von Versammlungsrechten an Hochschulen in Deutschland.