Nach einem intensiven Warnstreik, der am Montag um 3 Uhr begann und am Dienstagmorgen planmäßig um 3 Uhr endete, rollt der Nahverkehr in Berlin wieder. Der Ausstand der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) führte dazu, dass der Bus-, U- und Straßenbahnverkehr weitgehend lahmgelegt war. Die Gewerkschaft Verdi fordert für die rund 16.000 Beschäftigten der BVG unter anderem eine Lohnerhöhung von 750 Euro pro Monat, ein 13. Monatsgehalt sowie monatliche Schichtzulagen. Die BVG sieht jedoch Nachholbedarf beim Entgelt, hält die Forderungen allerdings für „nicht finanzierbar“.

Für die Zeit während des Warnstreiks zeigte die BVG alternative Mobilitätslösungen auf. Fahrgäste wurde geraten, auf Sharing-Angebote, wie die Jelbi-App, und Taxis auszuweichen. Während alle U-Bahnen, Straßenbahnen und die meisten Buslinien ausfielen, hielten einige Buslinien, die von Subunternehmen bedient werden, den Betrieb aufrecht. Zusätzlich fuhren S-Bahnen und Regionalzüge laut regulärem Fahrplan, wobei die S5 zwischen Mahlsdorf und Lichtenberg an einigen Stunden zusätzlich fuhr.

Verhandlungen und Ausblick

Die nächste Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft Verdi und der BVG ist für Freitag angesetzt. Arbeitgeberseite wird für die erste Verhandlungsrunde ein Angebot vorlegen. Verdi zeigt sich optimistisch, während die BVG angibt, dass weitere Arbeitskämpfe bis zu dieser Verhandlungsrunde nicht geplant sind.

Der Warnstreik erinnert auch an ähnliche Aktionen im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland, die zur gleichen Zeit stattfanden. Die Gewerkschaft ver.di hat hierzu weitere Streiks in sechs Bundesländern angekündigt. Besonders betroffen sind Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Hierbei sind Omnibusbetriebe und Schienennahverkehr besonders im Fokus.

Das rechtliche Fundament

Es ist wichtig zu beachten, dass der Streik als „höhere Gewalt“ gilt. Dies bedeutet, dass Fahrgäste mit Monats- oder Wochenkarten sowie dem Deutschlandticket keine Entschädigungen erhalten. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert das Streikrecht, weshalb Arbeitnehmer verpflichtet sind, „zumutbare Vorkehrungen“ zu treffen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Arbeitgeber müssen zudem weder die Kosten für Taxifahrten am Streiktag erstatten.

Die Tarifverhandlungen und die damit verbundenen Streiks im ÖPNV werden auch von der Situation in der Metall- und Elektroindustrie begleitet, wo ebenfalls Maßnahmen ergriffen werden. Der Druck auf die Arbeitgeber steigt, insbesondere nach einem viel diskutierten Angebot, das von der Arbeitgeberseite lediglich eine Lohnerhöhung von 3% ab April 2025 vorsieht, was aus Sicht der Gewerkschaften unzureichend ist.

Die kommenden Verhandlungen werden entscheidend sein, um die Anliegen der Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr aufzugreifen und möglicherweise zu einer Einigung zu führen, die sowohl den Forderungen der Gewerkschaften als auch den finanziellen Möglichkeiten der Arbeitgeber gerecht wird.

Zusammenfassend bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen zwischen der BVG und Verdi verlaufen und ob sich die angestrebten Verbesserungen für die Beschäftigten bald durchsetzen lassen.