Am 14. Januar 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Bundesländer die Polizeikosten bei Hochrisikospielen dem Profi-Fußball in Rechnung stellen dürfen. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, insbesondere für die Deutsche Fußball Liga (DFL), die gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Laut rbb24 forderte Bremen seit 2015 die Kosten für Polizeieinsätze zurück. Die erste Rechnung betrug dabei rund 425.000 Euro, nach einem umstrittenen Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV.

Die DFL hat mehrere juristische Auseinandersetzungen vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Gerichtspräsident Stephan Harbarth erklärte, dass die Bremer Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei und ein legitimes Ziel verfolge, nämlich die Kosten auf den Verursacher zu verlagern, der mit den Veranstaltungen Gewinne erzielt. Dieser Rechtsstreit begann bereits 2017, als die DFL zunächst vor dem Verwaltungsgericht Bremen gewann, dann jedoch in höheren Instanzen verlor.

Die Hintergründe der Regelung

Der I. Zivilsenat des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass die Polizeikosten im Rahmen des bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes, das seit 2014 in Kraft ist, erhoben werden dürfen. Dieses Gesetz erlaubt es, Gebühren für Polizeieinsätze bei gewinnorientierten, gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen zu erheben. Ein Beispiel aus Bremen zeigt, dass im Jahr 2015 Kosten von etwa 415.000 Euro für ein Fußballspiel gegen die DFL geltend gemacht wurden, eine Praxis, die zunehmend auch in anderen Bundesländern diskutiert wird, wie ZDF berichtet.

Die DFL hat argumentiert, dass sie für die Polizeikosten nicht verantwortlich sein könne, da der Staat das Gewaltmonopol habe. Die sportliche Liga hält den Fußball nicht für den ausschließlichen Verursacher von Gewalt, was die Diskussion über die Verantwortlichkeiten im Umgang mit Sicherheitsrisiken bei Großveranstaltungen weiter angeheizt hat. Das Fanbündnis „Unsere Kurve“ hat bereits seine Fassungslosigkeit über das Urteil geäußert und betont, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine zentrale Aufgabe des Staates sei, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte.

Reaktionen und zukünftige Entwicklungen

Trotz des richterlichen Urteils beabsichtigt Berlin, keine Kostenbeteiligung für Fußballklubs an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen einzuführen. Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) erklärte, dass die Hauptstadt im Austausch mit regionalen Vereinen stehe und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen plante. In Berlin wurden im vergangenen Jahr neun Spiele mit einer hohen Gefährdungseinschätzung identifiziert, was die Relevanz der Diskussion um Polizeikosten verdeutlicht.

Ob andere Bundesländer dem Bremer Modell folgen werden, bleibt abzuwarten. Der Rechtsstreit und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnten jedoch entscheidende Auswirkungen auf die zukünftige Regelung der Sicherheitskosten bei Fußballspielen haben. Es wird bereits über einen länderübergreifenden Polizeikostenfonds für Vereine diskutiert, wie in Hamburg gefordert wird. Die weitere Entwicklung bleibt spannend.