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Bundesregierung plant Asylverfahren in Drittländern voranzutreiben

Berlin (dpa) – Die Bundesregierung beabsichtigt, die Prüfung von Asylverfahren in Drittländern fortzusetzen und bis Dezember konkrete Ergebnisse vorzulegen. Dieser Schritt wurde nach einem Treffen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder in Berlin beschlossen. Ziel ist es, den Prozess voranzutreiben und die Öffentlichkeit über die Fortschritte zu informieren.

Expertinnen und Experten haben bisher rechtliche und praktische Voraussetzungen für Asylprüfungen in Drittstaaten untersucht. Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass es noch zu früh sei, um konkrete Möglichkeiten zu präsentieren. Dennoch zeigte sie sich zuversichtlich, dass die Prüfung von Asylverfahren außerhalb der EU zur Regulierung der Migration beitragen kann.

Neue Ansätze gefordert

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, die Asylverfahren in Drittstaaten durchführen, sieht Deutschland keine Möglichkeit, ein ähnliches Modell umzusetzen. Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass die Größenordnung der deutschen Herausforderungen andere Lösungsansätze erfordern könnte. Die Ministerpräsidentenkonferenz forderte die Bundesregierung daher auf, alternative Modelle zu prüfen und vorzulegen, um die irreguläre Einwanderung zu reduzieren.

Weiterhin plant die Bundesregierung, die Abschiebungen von Schwerkriminellen und „Gefährdern“ nach Afghanistan und Syrien zu intensivieren. Dieser Schritt soll die Sicherheit in Deutschland verbessern und kriminelle Gefahrenabwehren erhöhen. Einige unionsgeführte Länder haben bereits Vorschläge für eine effizientere Rückführung von Straftätern ausgearbeitet.

Umgang mit Asylbewerbern

In Bezug auf die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber einigten sich die Länder darauf, die monatliche Bargeldauszahlung auf 50 Euro zu begrenzen. Dies soll die Integration von Asylbewerbern erleichtern und die Ausgaben besser kontrollieren. Einige Länder schlagen aufgrund regionaler Unterschiede einen variablen Bargeldkorridor vor, um den Bedürfnissen der Asylbewerber gerecht zu werden.

Die Einführung von Grenzkontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz stieß bei den Ministerpräsidenten auf Zustimmung. Diese Maßnahme soll helfen, Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu identifizieren und gegebenenfalls zurückzuweisen. Die Bundesregierung plant außerdem, die Voraussetzungen für Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan zu schaffen, um die Sicherheit im Land zu gewährleisten.

Keine Einigung zu Pflichtversicherung

Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Länder für eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden abgelehnt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) argumentierte, dass eine solche Versicherung zu höheren Kosten für Hausbesitzer führen und die staatliche Verantwortung nicht mindern würde. Die Diskussion über eine Pflichtversicherung soll fortgesetzt werden, um eine Lösung zu finden, die sowohl die Interessen der Bürger als auch die finanziellen Belastungen berücksichtigt.

Verbesserungen in Genehmigungsverfahren

Bund und Länder arbeiten aktiv an der beschleunigten Genehmigung von Projekten. Bundeskanzlerin Merkel betonte den Fortschritt in der Umsetzung des Deutschlandpakts für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Durch die Effizienzsteigerung sollen Investitionen gefördert und die wirtschaftliche Entwicklung vorangetrieben werden.

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