Am 22. Januar 2025 gibt es bedeutende Neuerungen hinsichtlich des Deutschlandtickets, das am 1. Mai 2023 als Nachfolger des 9-Euro-Tickets eingeführt wurde. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der monatliche Preis des Deutschlandtickets auf 58 Euro, was einen Anstieg von 9 Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Diese Preiserhöhung wirft Fragen auf, insbesondere bei ökonomisch schwachen Menschen, die oft nicht wissen, wie sie diesen Preis stemmen sollen. Die Kosten für das Ticket übersteigen die im Bürgergeld-Regelsatz vorgesehenen Ausgaben für Mobilität, die bei 50,49 Euro liegen, und es sind keine bundesweiten Rabatte für Bürgergeld-Empfänger verfügbar. Diese Personen erhalten ab 2025 keinen zusätzlichen Zuschuss zum Bürgergeld, das zum 1. Januar 2024 um etwa 12 Prozent erhöht wurde, sowie 2025 nicht weiter angepasst wird. Der aktuelle Regelsatz für Bürgergeld liegt bei 563 Euro, während die monatlichen Kosten für Bus und Bahn 50,49 Euro betragen. Dies führt zu einer Differenz von 7,51 Euro zwischen dem Ticketpreis und dem Regelsatzanteil für Verkehr.
Während auf Bundesebene keine Standardlösung gefunden wurde, bieten einige Bundesländer Sozialtarife oder ermäßigte Tickets für Bürgergeld-Empfänger an. So können Bürgergeld-Empfänger in Hessen beispielsweise vom „Hessenpass mobil“ profitieren, der einen Zuschuss von 39 Euro ab 2025 gewährt. In Hamburg beträgt der Sozialrabatt für das Ticket 35,50 Euro pro Monat. Nordrhein-Westfalen hat das „Deutschlandticket Sozial“ eingeführt, welches für 39 Euro erhältlich ist. In Berlin war das „Berlin-Abo“ für 29 Euro im Monat erhältlich, es wird jedoch seit dem 11. Dezember 2024 nicht mehr verkauft. Bremen hingegen bietet ein ermäßigtes Nahverkehrsticket für 35,20 Euro an, und im Saarland gibt es die Optionen „Fair-Ticket“ für 31,30 Euro und „Fair-Ticket Plus“ für 42,10 Euro. In Nürnberg können Bedürftige das ermäßigte Deutschlandticket für 19 Euro mit dem Nürnberg-Pass erwerben.
Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger
Für viele Bezieher von Bürgergeld stellt sich das Problem, dass eine Ausweitung der Mobilitätskosten innerhalb des Regelsatzes nicht möglich ist. Bei alleinstehenden Personen sind für den Verkehr nur 45,02 Euro einplant, für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind es 40,52 Euro, während für Kinder noch niedrigere Beträge vorgesehen sind. Um das Deutschlandticket zu kaufen, müssen diese Personen oft ihren Regelsatz umschichten, was bedeutet, dass sie an anderen Lebensbereichen, wie Nahrungsmitteln oder Bekleidung, sparen müssen. Deshalb fordern Sozialverbände ein bundesweit gültiges Sozialticket, das für Bürgergeld-Bezieher sowie andere Sozialleistungsempfänger verfügbar wäre.
Die Einführung eines solchen bundesweiten Sozialtickets ist jedoch ungewiss. In einigen Bundesländern wie Bayern, Bremen, Hessen, Saarland und Nordrhein-Westfalen gibt es bereits Bestrebungen für eigene Sozialtickets. Das 49-Euro-Ticket sollte zunächst nur online erhältlich sein, was insbesondere ältere und behinderte Menschen ausschloss. Die Bundesregierung hat daraufhin reagiert und ermöglicht nun auch den Kauf des Tickets am Schalter in Papierform.
Die Herausforderungen, vor denen Bürgergeld-Empfänger stehen, werden zusätzlich durch die Tatsache verstärkt, dass Sozialtickets in vielen Fällen nur regional beschränkt gelten. Diese Tickets decken häufig nur Stadtgebiete oder Verbindungen zwischen angrenzenden Städten ab, was die Mobilität der Betroffenen weiter einschränkt. Der Bedarf an flexiblen und fairen Mobilitätslösungen im öffentlichen Nahverkehr bleibt also auch 2025 weiterhin ein bedeutendes Thema, das politische Aufmerksamkeit erfordert. Südkurier berichtet, dass … und buerger-geld.org informiert, dass … während laut buerger-geld.org die Situation für Bürgergeld-Bezieher … nach wie vor unklar bleibt.