Berlin

Bürgergeld-Empfänger in Berlin: Rückzahlung von 22.600 Euro nach Mekka-Pilgerreise

Enthüllt: Die Hintergründe der umstrittenen Rückzahlungsforderung an Bürgergeld-Empfänger

Bürgergeld-Empfänger in Berlin müssen eine beträchtliche Summe von 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem sie ein teures Geldgeschenk für eine Pilgerreise nach Mekka erhalten hatten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das Urteil gegen die Familie, die von Mitte 2018 bis Ende 2019 Bürgergeldleistungen bezog. Obwohl sie in diesem Zeitraum 62.250 Euro von einer Nachbarin geschenkt bekamen, muss die Familie den Großteil davon zurückzahlen.

Das Jobcenter erfuhr von dem Geldgeschenk erst im Zuge von Betrugsermittlungen gegen das Ehepaar. Die Zahlung überstieg die freie Geschenkgrenze von 16.500 Euro erheblich, was dazu führte, dass das Jobcenter die Leistungen zurückforderte. Die Familie argumentierte, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung handelte, um ihre Pflege für die Nachbarin zu honorieren und die Pilgerreise nach Mekka zu ermöglichen. Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass die Familie keine Belege für die hohen Kosten der Reise vorlegen konnte und sämtliche Zahlungen bar erfolgten.

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Das Gericht stellte fest, dass Bürgergeldempfänger grundsätzlich verpflichtet sind, jegliche Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu verwenden. Obwohl Geldzuwendungen mit objektivierbarem Zweck genehmigt werden können, sind auch solche Zuwendungen nicht in unbegrenzter Höhe privilegiert. Es wurde betont, dass Personen, die zu Unrecht Bürgergeld erhalten haben, ab einem bestimmten Zeitpunkt das Geld nicht zurückzahlen müssen. Es bleibt den Betroffenen jedoch die Möglichkeit, vor dem Bundessozialgericht die Zulassung der Revision zu beantragen.

Lebt in Zwickau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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