In der LEA Ellwangen erhalten seit Kurzem 148 Asylbewerber eine Bezahlkarte anstelle von Bargeld. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um den Geflüchteten den Einkauf in ausgewählten Supermärkten zu ermöglichen und gleichzeitig den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu fördern. Thevapalan Gopinath, der die Bezahlkarten übergibt, informiert die Empfänger zudem über die Nutzung dieser neuen Regelung.

Die Bezahlkarte ermöglicht es jedem Erwachsenen, monatlich 145 Euro für notwendige Ausgaben zu erhalten. Diese Entscheidung wurde getroffen, um zu verhindern, dass Flüchtlinge Geld ins Ausland überweisen oder an kriminelle Organisationen weitergeben. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) von 2024 zeigt, dass lediglich 7% der Asylbewerber Geld ins Ausland senden.

Reduzierter Verwaltungsaufwand

Die Einführung der Bezahlkarte trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand für die LEA-Dienstleister zu minimieren. Bargeldtransaktionen führten häufig zu Problemen, weshalb der Einsatz eines Tresors zusammen mit einer Geldscheinzählmaschine nicht mehr notwendig ist. Dies enthüllt eine positive Entwicklung in der Handhabung finanzieller Mittel innerhalb der Einrichtung.

Die Karte erleichtert auch die Auszahlung des Taschengelds, sodass sogar Kinder über die Karten ihrer Eltern Zugang zu den Mitteln haben. Zusätzlich können Asylbewerber weiterhin Bargeld erhalten, wenn sie ehrenamtlich im Gelände der LEA tätig sind, beispielsweise für Müllsammeln oder Gartenarbeiten, und dafür 80 Cent pro Stunde verdienen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Einführung der Bezahlkarte erfolgt im Rahmen einer umfassenden Gesetzesreform im Asylbewerberleistungsgesetz, die von der Bundesregierung am 1. März 2024 beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 12. April 2024, gefolgt von der Zustimmung des Bundesrats am 26. April 2024. Das Gesetz trat am 16. Mai 2024 in Kraft und bietet den Geflüchteten, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, eine neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen.

Die Bezahlkarte ist nun Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes und ermöglicht es allen Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringung, Leistungen in Form der Karte zu erhalten. Zuvor erhielten Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften vorrangig Sachleistungen, während diejenigen außerhalb vorwiegend Bargeld erhielten. Die gesetzliche Reform gibt Ländern und Kommunen mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung.

Erwartungen und Auswirkungen

Die Bundesregierung, sowie die Städte und Gemeinden, erwarten durch die Bezahlkarte einen reduzierten Verwaltungsaufwand. Diese Erwartung wird bestätigt durch die Tatsache, dass alle Gelder ausschließlich im Inland ausgegeben werden können, was Missbrauch durch Überweisungen ins Herkunftsland verhindern soll. Gegenwärtig leben noch 220 Asylbewerber in der LEA Ellwangen, darunter 20 Kinder, während die Einrichtung ursprünglich 2015 eröffnet wurde und zeitweise bis zu 5000 Menschen unterbrachte.

Die Implementierung der Bezahlkarte in Ellwangen wird als durchweg positiv empfunden und bislang gab es keine Proteste oder negative Reaktionen. Die regelmäßige Nutzung der Karte zeigt, dass diese Maßnahme auf breite Zustimmung trifft, sowohl von den Asylbewerbern als auch von den verantwortlichen Behörden.

Für weitere Informationen zu dieser Regelung, können Sie die Berichterstattung auf Schwäbische Post und Bundesregierung nachlesen.