Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025 an der Universität Paderborn endet am Freitag, den 21. März. Diese Information verbreitete die Universität und ermutigt alle Interessierten, die Frist zu beachten, um ihre Bewerbung rechtzeitig einzureichen. Für Kurzentschlossene gibt es zudem die Möglichkeit, sich bis zum 15. April für zulassungsfreie Studiengänge zu bewerben. Zentrale Eröffnungsangebote für neue Studierende, wie die Orientierungswoche, beginnen am Dienstag, den 1. April, gefolgt von der zentralen Erstsemesterbegrüßung und dem Vorlesungsbeginn, der am Montag, den 7. April, startet.

Der Vizepräsident für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement, Prof. Dr.-Ing. Volker Schöppner, hebt hervor, dass die Orientierungsangebote besonders für unentschlossene Abiturienten von Vorteil sind. Diese Veranstaltungen bieten wichtige Möglichkeiten zur Orientierung im Studienangebot. Zuvor müssen sich jedoch alle Teilnehmenden ordnungsgemäß eingeschrieben haben. Eine individuelle Beratung durch die Zentrale Studienberatung ist jederzeit verfügbar, was die Entscheidung für das passende Studienfeld erleichtert.

Bewerbungsfristen und Zulassung

Die Universität Paderborn ist nicht die einzige Bildungseinrichtung, die sich um eine klare Informationsweitergabe bezüglich der Bewerbungsfristen bemüht. Die Universität Tübingen weist auf die Bedeutung von pünktlichem Handeln hin, insbesondere bei zulassungsbeschränkten (Teil)Studiengängen. Die Bewerbungsfristen hierfür enden im Sommersemester am 15. Januar und im Wintersemester am 15. Juli. Verspätete Eingaben werden nicht berücksichtigt. Für spezielle Studiengänge wie Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung „hochschulstart.de“ in Dortmund.

Für zulassungsfreie (Teil)Studiengänge ist die Situation allerdings anders gestaltet. Diese ermöglichen eine direkte Einschreibung ohne vorherige Bewerbung. Bei Kombinationsstudiengängen sind allerdings ein Haupt- und ein Nebenfach erforderlich, während auch ein zulassungsfreier Teilstudiengang in Verbindung mit einem zulassungsbeschränkten gewählt werden kann. Masterstudiengänge verlangen ebenfalls eine Bewerbung, selbst wenn diese zulassungsfrei sind, wobei die Frist hier der 15. September oder 15. März ist.

Immatrikulation ohne Numerus Clausus

Die Technische Universität Berlin führt den Immatrikulationsprozess für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge in zwei Schritten durch. Zunächst müssen sich die Interessierten online über ihren TUB-Account (tuPORT) registrieren. Diese Registrierung ist fristgebunden, und nach Ablauf dieser Frist ist eine Immatrikulation nicht mehr möglich. Die wichtigsten Informationen bezüglich der Immatrikulationsfrist und der benötigten Dokumente finden sich im TUB-Account. Nach der Registrierung erhalten die Bewerber innerhalb von 72 Stunden zwei E-Mails mit Zugangsdaten und einem Einmal-Passwort.

Darüber hinaus muss die Zahlung des Semesterbeitrags innerhalb des entsprechenden Zeitrahmens erfolgen, und alle Pflichtdokumente müssen bis zum Ende der Immatrikulationsfrist hochgeladen werden. Bei einem Wechsel zu zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Zulassungsantrag erforderlich; für den Wechsel in zulassungsfreie Studiengänge gilt eine Rückmeldung und Online-Registrierung während des festgelegten Zeitraums. Das gesamte Verfahren ist genau strukturiert, um den Studierenden einen reibungslosen Übergang in ihr Studium zu gewährleisten, und die TU Berlin empfiehlt eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Zusammenfassend ist es für Studieninteressierte sinnvoll, sich umfassend über die spezifischen Bewerbungsfristen und Anforderungen der einzelnen Universitäten zu informieren, um die Chancen auf einen Studienplatz im gewünschten Bereich zu maximieren.