Der Berliner Landeswahlausschuss hat heute das offizielle Ergebnis der Bundestagswahl, die am 23. Februar stattgefunden hat, festgestellt. Wie Tagesspiegel berichtet, gab es nach der Überprüfung der Auszählungsergebnisse in den zwölf Wahlkreisen nur marginale Korrekturen. Diese Änderungen waren das Resultat von Erfassungs- oder Übertragungsfehlern, weshalb in einigen Wahllokalen Nachzählungen durchgeführt wurden.

Das Abschlussresultat zeigt, dass die Linke in Berlin mit 19,9 Prozent der Zweitstimmen die Wahl gewonnen hat. Die CDU folgte mit 18,3 Prozent, während die Grünen 16,8 Prozent erzielten. Die AfD kam auf 15,2 Prozent und lag damit knapp vor der SPD, die 15,1 Prozent erreichte. Darüber hinaus konnte das BSW 6,6 Prozent und die FDP 3,8 Prozent der Stimmen auf sich vereinen.

Zusammensetzung des neuen Bundestags

Im neuen Bundestag werden 630 Abgeordnete vertreten sein, darunter 24 aus Berlin – ein Abgeordneter weniger als zuvor. Die Linke stellt hierbei sechs Abgeordnete, die CDU und die Grünen jeweils fünf sowie die AfD und die SPD jeweils vier Abgeordnete.

In einem weiteren Kontext zum Wählen in Berlin steht die Wiederholungswahl für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV), die am 12. Februar 2023 stattfand. Hierbei konnte die SPD mit nur etwas mehr als 100 Stimmen Vorsprung vor den Grünen gewinnen, während die CDU sowie die AfD Stimmenzuwächse verzeichnen konnten. Die Wahl 2021, bei der die SPD mit 21,4 Prozent und die Grünen mit 18,9 Prozent vorn lagen, wurde nicht komplett wiederholt, sondern lediglich in 327 von 2256 Wahlbezirken sowie 104 von 1507 Briefwahlbezirken, wie Tagesspiegel hinweist.

Wahlstatistik und Wählerverhalten

Laut Statistikportal umfasst die Wahlstatistik Ergebnisse aus Landtags-, Bundestags- und Europawahlen, einschließlich der Anzahl der Wahlberechtigten und der Wähler sowie der Verteilung der Stimmen. Diese Statistiken geben Aufschluss über die Wahlbeteiligung, die sich etwa nach Altersgruppen oder Geschlechtern gliedert.

Wahlberechtigt in Berlin sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt, deutsche Staatsbürger und seit mindestens drei Monaten wohnhaft sind. Bei den BVV-Wahlen dürfen zudem auch 16- und 17-Jährige sowie EU-Ausländer wählen. Die Legislaturperiode der gewählten Abgeordneten endet mit den planmäßigen Wahlen im Herbst 2026.